Thüringen: Agrarzahlungen kommen noch vor Silvester

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Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) und spezifische Gebiete (SPG) wurde diese Woche ausgezahlt. Die Direktzahlungen werden am 28./29. Dezember überwiesen. „Die Landwirtschaft erlebt gerade viele Umbrüche. Da ist Planungssicherheit für das nächste Anbaujahr besonders kostbar“, sagt Agrarministerin Susanna Karawanskij. „Vor Silvester werden insgesamt über 200 Millionen Euro Direktzahlungen an fast 4.400 Thüringer Agrarbetriebe ausgezahlt. Diese Woche hat die Agrarverwaltung bereits 21 Millionen Euro Ausgleichszulage an über 2.600 Betriebe überwiesen, die naturbedingt schwierige, aber ökologisch wertvolle Gebiete umweltschonend bewirtschaften.“

Ministerin Karawanskij betont, dass die Betreuung und Kontrolle der Antragssteller:innen auch in diesem Jahr wegen der pandemischen Lage herausfordernd war. „Unseren Kolleginnen und Kollegen in der Agrarverwaltung ist es unter den komplizierten Bedingungen der Corona-Pandemie erneut gelungen, die anspruchsvollen Betreuungs-, Kontroll- und Prüfaufgaben für die Agrarzahlungen erfolgreich zu meistern.“

Die Agrarbetriebe müssen zahlreiche Auflagen erfüllen, um Direktzahlungen zu erhalten. Sie bewahren sogenannte ökologische Vorrangflächen und setzen andere Umwelt-, Naturschutz- bzw. Tierschutzauflagen um. 

Insgesamt erhalten 4.398 Agrarbetriebe noch vor Jahresende insgesamt 200,43 Millionen Euro Direktzahlungen. Davon sind 128,73 Millionen Euro Basisprämie, 62,61 Millionen Euro Greeningprämie, 4,26 Millionen. Euro Umverteilungsprämie, 388.546 Euro Prämien für Junglandwirte, 249.829 Euro für Kleinerzeuger:innen und 4,18 Millionen Euro werden aus nichtverbrauchten Mitteln des EU-Krisenfonds erstattet.

Bereits in der 50. Kalenderwoche sind rund 21 Millionen Euro Ausgleichszulage (AGZ) für benachteiligte und spezifische Gebiete an 2.620 Agrarbetriebe überwiesen worden. Von der AGZ profitieren Agrarbetriebe, die Felder oder Wiesen in naturbedingt ungünstigen Lagen bewirtschaften und nur geringere Erträge erzielen können als in besseren Lagen. Die benachteiligten und spezifischen Gebiete haben einen hohen Anteil an ökologisch und ökonomisch wertvollem Grünland, das als Weidefläche und Futterquelle für Nutzvieh dient. Dauergrünland gilt als eines der artenreichsten Biotopformen. Ohne die Ausgleichszulage bestünde eine erhöhte Gefahr, dass die betroffenen Flächen brachfallen, verwildern und verbuschen. „Die Fördermittel dienen vielen Zwecken. Sie sichern den Agrarbetrieben ein Einkommen, erhalten unsere Kulturlandschaften, unterstützen eine umweltfreundliche Bewirtschaftung und tragen zum Artenschutz bei“, so Karawanskij. +

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