Neue Corona-Maßnahmen: das steht im neuen Bund-Länder-Beschluss

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Beim Impfen, beim Boostern und bei den Maßnahmen zur Kontaktreduzierung gilt weiter: „Kurs halten“. Das betonte Kanzler Scholz nach seinen Beratungen mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Er rief dazu auf, vorsichtig zu bleiben. Der Kanzler stellte zudem eine neue Impf-Kampagne vor.

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am Montag erneut über die Corona-Lage beraten. Auch wenn die „sehr strengen Kontaktbeschränkungen“ dazu beigetragen hätten, dass die vorausgesagten hohen Infektionszahlen Deutschland erst jetzt erreichen würden, und damit „viel später als in vielen Nachbarländern“, gelte nach wie vor, „dass wir unverändert vorsichtig bleiben müssen“, betonte der Kanzler.

„Kurs halten“: Bisherige Maßnahmen gelten fort

Der bisherige Kurs müsse beibehalten werden, betonte Bundeskanzler Scholz. Daher verständigten sich Bund und Länder darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktreduzierungen oder Zugangsregelungen – etwa zu vielen Geschäften, Restaurants oder Veranstaltungen – weiterhin konsequent anzuwenden.

Zuvor hatte der Expertenrat der Bundesregierung empfohlen, die bisherigen Maßnahmen in Deutschland beizubehalten und weiterhin strikt umzusetzen.

„Impfen hilft“: Impfkampagne intensivieren

Bund und Länder verständigten sich zudem darauf, die Impfkampagne zu intensivieren. Der Kanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder rufen nochmals alle Bürgerinnen und Bürger zur Booster-Impfung auf – drei Monate nach der zweiten Impfung. Diejenigen, die bisher noch keine Impfung erhalten haben, sollten sich nun sofort impfen lassen.

Die Kommunikation zum Impfen soll mit einer neu aufgelegten Impf-Kampagne verstärkt werden, unter dem Motto „Impfen hilft“. Deutschland sei bei den Impfzahlen sehr weit gekommen, aber nicht weit genug, so Bundeskanzler Scholz. Man wolle sowohl die Zahl der Booster-Impfungen voranbringen als auch die Erst- und Zweitimpfungen.

Weitere Beschlüsse der Konferenz

Bund und Länder haben sich unter anderem auf diese Schritte verständigt:

  • PCR-Tests sollen künftig auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
  • Auch für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll es künftig eine Priorisierung geben. Die genauen Regelungen werden die Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut erarbeiten. Zugleich bitten der Kanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen – zum Beispiel Kontaktpersonen zu informieren und Corona-Warn-App zu nutzen.
  • Wegen der knappen PCR-Tests und wegen neuer Erkenntnisse zu Omikron-Infektionsverläufen sollen die Quarantäne- bzw. Isolierungsregeln geändert werden, und zwar für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch für sie soll es künftig möglich sein, sich nach sieben Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freizutesten“. Für das Freitesten aus der Isolierung soll zudem die Regel gelten, dass die Person zuvor 48 Stunden lang symptomfrei gewesen ist.
  • Neue Regelungen zum Geimpften- oder Genesenenstatus sollen künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden. 
  • Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
  • Die Digitalisierung im Gesundheitssystem soll vorangetrieben werden. Dies sei, so der Kanzler, „eine der Lehren aus der Pandemie“. Hier hatte der Expertenrat der Bundesregierung Empfehlungen abgegeben, mit denen sich die Gesundheitsministerkonferenz nun zeitnah befassen soll. 

Am 16. Februar werden Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die dann aktuelle Corona-Situation zu beraten.

Quelle

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