Tierheim Gera: Katzen mit Freigang kastrieren lassen

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www.pixabay.com, Lizenz: CC0 Creative Commons

Im Frühjahr ist für Katzen Paarungszeit. Bereits mit sechs Monaten können die Tiere das erste Mal Nachwuchs bekommen, und das dann durchschnittlich zweimal im Jahr. Bis zu sieben Kitten pro Wurf lässt die Nachkommenschaft schnell um ein Vielfaches anwachsen. Daher appelliert das Tierheim Gera, nur kastrierte Tiere ins Freie zu lassen. Bärbel Zimmer, Leiterin der Einrichtung, klärt auf: „Nicht kastrierte Hauskatzen und -kater mit Freigang tragen stark zur unkontrollierten Vermehrung bei. Es gehört zu einer verantwortungsbewussten Tierhaltung, die eigenen Tiere zu kastrieren und so dem Elend der Streunerkatzen, die oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Katzenleukose, Parasitenbefall und Verletzungen leiden, nicht weiter Vorschub zu leisten.“ Demnach sei die Situation gerade in ländlichen Gegenden und in den Gartenanlagen in und um Gera besorgniserregend.

Wie in jedem Herbst so haben das Tierheim und die Pflegestellen des Geraer Tierschutzvereins auch 2021 zahlreiche Katzenbabys aus ungewollter Vermehrung in ihre Obhut genommen. Im Tierheim Gera fielen für die ärztliche Versorgung in diesem Zusammenhang allein im Monat November Kosten in Höhe von 5.000 Euro an. „Das Leid der aufgefundenen Tiere ist groß. Das nimmt auch unsere Mitarbeitenden mit, die sich intensiv um die kleinen Wesen kümmern. Dazu gehören täglich mehrfaches Füttern, die Reinigung der Unterkünfte und kleinere medizinische Behandlungen. Trotz dieses Aufwands sterben einige der Tiere oder müssen von ihrem Leid erlöst werden“, so Bärbel Zimmer.

Über die Gründe, warum Tierhalter ihre Katzen nicht kastrieren lassen, könne demnach nur spekuliert werden. Die Tierheimleiterin will in diesem Zusammenhang mit dem Irrglauben aufräumen, dass Kastration entgegen der Natur sei: „Für die Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress. Nicht kastrierte Kater und Katzen legen auf der Suche nach einem Partner häufig weite Strecken zurück und laufen so Gefahr, überfahren zu werden.“

Katzenschutzverordnung der Stadt Gera verpflichtet Tierhalter zur Kastration und Registrierung von Freigänger-Katzen
Die seit 1. Januar 2020 geltende Katzenschutzverordnung der Stadt Gera regelt, dass alle Besitzer von Freigänger-Katzen und Betreuer von Futterstellen dazu verpflichtet sind, die Tiere mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren. Das geht kostenlos zum Beispiel beim Haustierregister TASSO.com.

Für jeden, der mit dem Gedanken spielt, eine Katze zu adoptieren, ist das Tierheim Gera ein idealer Ansprechpartner. Hier warten derzeit viele Samtpfoten unterschiedlichen Alters auf ein neues und liebevolles Zuhause und die Chance auf ein erfülltes Katzenleben. „Uns ist sehr daran gelegen, dass vor allem die jungen Katzen nicht länger als nötig im Tierheim bleiben müssen. Wir freuen uns daher ausdrücklich, wenn Katzenfreunde einen Schützling aus dem Tierheim adoptieren, anstatt zum Züchter zu gehen“, so Bärbel Zimmer.

Das Tierheim Gera ist für Besucherinnen und Besucher von Dienstag bis Samstag zwischen 13:30 und 16 Uhr geöffnet, wobei samstags ausschließlich Beratungsleistungen und kein Verkauf erfolgen.

Anfragen können gerne an das Servicetelefon des Tierheims unter 0365-413066 oder per Mail an tierheim@gera.de gerichtet werden.

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