Jena: Hohe Belastungen durch höhere Strom-, Heizungs- und Kraftstoffkosten

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Höhere Energiekosten belasten alle. Zu Jahresbeginn wurden die Stromumlagen erheblich erhöht. Ebenfalls hat die CO2-Besteuerung zu einer Erhöhung der Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen geführt. Nach Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine sind vor allem die Dieselpreise deutlich über 2 Euro pro Liter gestiegen. Wie kommen die städtischen Eigenbetriebe und die einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen bzw. Empfänger Sozialleistungen zurecht. Eine entsprechende Anfrage stellte Ralph Lenkert (Die Linke) zur 29. Sitzung des Jenaer Stadtrats am 26. Januar. Dezernent Benjamin Koppe (CDU) beantwortete die Stadtratsanfrage – wie seit geraumer Zeit zur Straffung der Sitzungen üblich – schriftlich. Um soziale Härten zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung, dass sich Betroffene bei der Schuldnerberatung melden sollten. Dort werden die Betroffenen kostenlos beraten und bieten Unterstützung an.

Die in der Beantwortung genannten Zahlen und Prozentsätze beziehen sich auf den Kenntnisstand im Januar.

Zu den Auswirkungen der steigenden Energiepreise

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den letzten Monaten sind die Preise für Strom und Gas stark gestiegen.

Ich frage Sie deshalb an:
1.) Welche Auswirkungen hat dies für den Haushalt der Stadt Jena bzw. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe?
2.) Welche sozialen Auswirkungen erwarten bzw. befürchten Sie?

Im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lenkert“

Hier finden Sie die Antwort von Dezernent Benjamin Koppe:

1.) Welche Auswirkungen hat dies für den Haushalt der Stadt Jena bzw. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe?

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Bewirtschaftung der städtischen Gebäude zunächst beim Eigenbetrieb KIJ und durch die entsprechende Umlage der Betriebskosten im städtischen Haushalt sowie analog beim Eigenbetrieb KSJ durch die Bewirtschaftung der Infrastruktur und die entsprechende Entgeltkalkulation auch im Stadthaushalt. Weiterhin ergeben sich durch die Fahrzeugflotte von KSJ Auswirkungen durch die gestiegenen Kraftstoffpreise.

Im einzelnen lassen sich die Auswirkungenwie folgt beziffern:

Strombezug: KIJ mit den städtischen Gebäuden und KSJ mit Straßenbeleuchtung und Verkehrsampeln schreiben regelmäßig den Strombezug neu aus und haben im Augenblick Verträge, die Festpreise bis Ende 2022 beinhalten. Verglichen mit dem Referenzjahr 2021 ergibt sich für 2022 sogar eine Entlastung von ca. 300.000 Euro, vor allem aufgrund der Senkung der EEG-Umlage. Ab 2023 muss jedoch mit Preissteigerungen von 20 bis 30 Prozent gegenüber 2021 gerechnet werden, was Mehrbelastungen von etwa 500.000 Euro für die Eigenbetriebe KSJ und KIJ bedeutet, die größtenteils durch den Stadthaushalt ausgeglichen werden müssen.

Beim Gasbezug von KIJ und KSJ ist ab 2022 mit Preissteigerungenvon durchschnittlich 30 bis 40 Prozent gegenüber 2021 zu rechnen, differenziert nach unterschiedlichen Verträgen und Vertragslaufzeiten. Dies ergibt eine Mehrbelastung von 200.000 Euro pro Jahr, die zum größten Teil ebenfalls vom städtischen Haushalt übernommen werden müssen.

Die Kraftstoffe sind vor allem für KSJ-Fahrzeuge relevant. Hier ist ab 2022 mit Mehraufwendungen von etwa 250.000 Euro pro Jahr zu rechnen, wovon etwa die Hälfte vom städtischen Haushalt auszugleichen sein wird.

2.) Welche sozialen Auswirkungen erwarten bzw. befürchten Sie?

Generell stellen die steigenden Energiepreise für alle Menschen mit geringen Einkommen ein Problem dar, unabhängig, ob sie ein geringes Arbeitseinkommen haben oder ob sie Sozialleistungen beziehen. Unmittelbare Kenntnis hat die Stadtverwaltung dabei nur über die letztgenannte Gruppe.

Problematische soziale Auswirkungen aufgrund gestiegener Heizkosten werden aktuell seitens jenarbeit [Jobcenter der Stadt Jena] nicht erwartet. Anpassungen bei Abschlägen für Heizkosten werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen. Sofern sich eine Unangemessenheit ergeben sollte, würde sich das frühestens im übernächsten Bewilligungszeitraum auswirken.

Jedoch erfolgt keine Übernahme der Stromkosten. Hier sind die Leistungsempfängerinnen und -empfänger auf den Regelsatz angewiesen, weil die Stromkosten im Regelsatz durch den Bundesgesetzgeber bereits eingepreist sind. Die Abrechnungen der Zeiträume, in welchem die Stromkosten angestiegen sind, erfolgen erst noch. Daher liegen die sozialen Auswirkungennoch nicht bezifferbar vor. Diese können jedoch zukünftig entstehen und werden dann hoffentlich durch den zuständigen Bundesgesetzgeber im Rahmen des Regelbedarfs gelöst.

Die Empfängerinnen und Empfänger sollen nach Mitteilung des zuständigen Bundesbauministeriums einen Zuschuss für die erhöhten Energiekosten erhalten.

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