Erfurt: neue Haltverbote zur Straßenreinigung ab April

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Ab April erfolgt eine maschinelle Reinigung ausgewählter öffentlicher Straßen. Wie schon in den vergangenen Jahren werden deshalb in verschiedenen Straßenzügen temporäre Halteverbote aufgestellt.

Dadurch soll eine gründliche Fahrbahnreinigung, vor allem in den Rinnbereichen, ermöglicht werden. Die Reinigungsarbeiten führt die SWE Stadtwirtschaft GmbH in Ergänzung zur üblichen manuellen Nachreinigung durch. Auftraggeber ist das Tiefbau- und Verkehrsamt.

Damit das gewünschte Reinigungsergebnis eintritt, ist es erforderlich, dass die temporären Halteverbote eingehalten werden. Das erleichtert nicht nur den Stadtwerke-Mitarbeitern die Arbeit, sondern vermeidet auch unnötigen Ärger. Um sich rechtzeitig über einen Ausweichparkplatz Gedanken zu machen, wurde die beigefügte Übersicht der betroffenen Straßen mit entsprechenden Reinigungsterminen erstellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich gegebenenfalls durch Bauarbeiten, Veranstaltungen oder besondere Witterungslagen vereinzelt Termine verschieben oder ganz entfallen.

Das Tiefbau- und Verkehrsamt hat sich bemüht, die erforderlichen Eingriffe auf den ruhenden Verkehr in den betroffenen Straßenabschnitten so gering wie möglich zu halten. Darf beispielsweise an beiden Straßenseiten geparkt werden, gilt das temporäre Halteverbot jeweils nur für eine Straßenseite.

StraßeReinigung stadteinwärtsReinigung stadtauswärtsBemerkungen
Bechtheimer Straße06.04. einseitig Parkplatz
Klostergang06.04. einseitig zwischen Regierungsstraße und Neuwerkstraße
Prager Straße06.04.13.04. 
Krämpferufer06.04.13.04.SE = Franckestraße – Krämpferstraße
SA = Krämpferstraße – Franckestraße
Moritzwallstraße06.04.13.04. 
Schlachthofstraße06.04.13.04.von Altonaer Straße bis Oldenburger Straße
Uhlandstraße20.04.27.04. 
Am Hopfenberg20.04.27.04. 
Julius-Leber-Ring20.04.27.04.SE = rechte Seite
SA = linke Seite
Warschauer Straße (Teil 1)20.04.27.04.SA = inkl. Parkplatz zur Nordhäuser Straße
Friedrich-List-Straße 11.05.einseitig zwischen Windthorststraße und Arnstädter Straße
Melchendorfer Straße04.05.11.05.SA = inkl. Wendehammer, Abschnitt zw. Richard-Wagner-Straße und Wendehammer
Geibelstraße04.05.11.05. 
Käthe-Kollwitz-Straße04.05.11.05. 
Karl-Reimann-Ring04.05.11.05.1. Außenring, 2. Innenring
Lowetscher Straße (Teil 1)18.05.25.05.1. Innenring, 2. Außenring
Brühlerwallstraße18.05. einseitig
Györer Straße18.05.25.05.Ecke Mainzer Straße bis Lowetscher Straße und umgekehrt
Wilhelm-Busch-Straße 25.05.einseitig ab Weimarische Straße bis Geraer Straße
Rückertstraße 25.05. 
Am Wiesenhügel18.05.25.05.erst SE (ab Klettenweg Richtung Hagebuttenweg) dann SA
Richard-Breslau-Straße01.06.08.06.SE = wasserseitig
Dalbergsweg01.06.08.06.SE = Straße des Friedens bis Walkmühlstraße
SA = Walkmühlstraße bis Straße des Friedens
Alfred-Delp-Ring01.06.08.06.1. Innenring, 2. Außenring
Löberwallgraben15.06.22.06.SA = wasserseitig
Albrechtstraße15.06.22.06.zwischen Mühlhäuser Straße und Gutenbergstraße
Schmidtstedter Ufer15.06.22.06.SE = hausseitig
SA = wasserseitig
Berliner Straße (Teil 1)15.06.22.06. 
Franckestraße15.06. Johannesstraße bis Juri-Gagarin-Ring
Liebknechtstraße29.06.06.07.zwischen Schlachthofstraße und Talknoten
Jakob-Kaiser-Ring (Teil 1)29.06.06.07.1. Innenring, 2. Außenring
Geschwister-Scholl-Straße29.06.06.07.zwischen Thälmannstraße und Hallesche Straße
Puschkinstraße13.07.20.07. 
Lessingstraße13.07.20.07. 
Heinrich-Mann-Straße13.07.20.07.SE = Herderstraße bis Löberwallgraben
SA = Schillerstraße bis Herderstraße
Bechtheimer Straße07.09.  
Am Studentenrasen07.09.14.09. 
Tiergartenstraße 28.09.nur Parkflächen
Hans-Sailer-Straße21.09.28.09. 
Berliner Straße (Teil 2)21.09.28.09. 
Melchendorfer Straße05.10.12.10.SA = inkl. Wendehammer
Friedrich-Ebert-Straße05.10.12.10.Abschnitt 2: ggü. Agentur für Arbeit bis ggü. Nr. 50
Windthorststraße05.10.  
Rückertstraße19.10.  
Elisabethstraße19.10.26.10.Abschnitt 1: Pförtchenstraße bis Puschkinstraße rechts, Abschnitt 2: Pförtchenstraße bis Puschkinstraße links
Uhlandstraße19.10.26.10. 
Am Hopfenberg19.10.26.10. 
Richard-Breslau-Straße19.10.26.10. 
Nettelbeckufer02.11. SE = Talstraße – Studentenrasen
Friedrich-List-Straße02.11. zwischen Windthorststraße und Arnstädter Straße
Bergstraße02.11. zwischen Blumenstraße und Nordhäuser Straße
Karlstraße09.11.16.11. 
Jakob-Kaiser-Ring (Teil 2) 16.11.Innenring
Krämpferufer09.11.16.11.SE = Franckestraße – Krämpferstraße
SA = Krämpferstraße – Franckestraße
Lowetscher Straße (Teil 2)23.11.30.11.1. Innenring, 2. Außenring
Warschauer Straße (Teil 2)23.11.30.11.SE = Seite Nordhäuser Straße
SA = Häuserseite
Thälmannstraße23.11. Leipziger Platz bis Iderhoffstraße
Jakob-Kaiser-Ring (Teil 2)23.11. Außenring

SE = stadteinwärts / SA = stadtauswärts

Darüber hinaus erfolgt wie in den Vorjahren in ausgewählten Straßen die Anordnung von dauerhaften Halteverboten mit zeitlicher Begrenzung zum Zwecke der Reinigung.
Mit dem Ende der Winterperiode ist geplant, die dauerhaften Halteverbote um die Herderstraße zu erweitern.
Es werden eindringlich alle Verkehrsteilnehmer gebeten, an den angegebenen Tagen und den dazu gehörenden Zeiten die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu befolgen und ihre Fahrzeuge nicht in den durch Halteverbote gekennzeichneten Straßenabschnitten abzustellen. Bei Nichteinhaltung der Halteverbote droht den widerrechtlichen Parkern die Ahndung der Verkehrsverstöße.

Die öffentliche Straßenreinigung ist ein wichtiger Bestandteil zur Förderung des öffentlichen Wohls, erhöht die Lebensqualität und steigert das Wohlbefinden aller. Die Straßenreinigungssatzung regelt, welche Abschnitte und Teile der öffentlichen Straßen durch die Stadtverwaltung, in welcher Häufigkeit gegen Gebühr gereinigt werden und wo die Anlieger ihren Reinigungspflichten eigenständig nachkommen müssen.

Quelle

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