EU: Corona-Beihilfe Rahmen wird nicht verlängert

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Die Europäische Kommission wird den am 19. März 2020 angenommenen und zuletzt am 18. November 2021 geänderten Befristeten Beihilferahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, eine beträchtliche Störung in ihrem Wirtschaftsleben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu beheben, auslaufen lassen. Der Befristete COVID-19-Rahmen, nach dem die meisten darin vorgesehenen Instrumente bis zum 30. Juni 2022 anwendbar sind, wird nicht über das Ende seiner aktuellen Geltungsdauer hinaus verlängert werden. Der bestehende Plan für das Auslaufen der aktuellen Maßnahmen und die Übergangsphase wird sich nicht ändern. Dies gilt auch für die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, bis zum 31. Dezember 2022 bzw. bis zum 31. Dezember 2023 spezifische Investitionsförderungs- und Solvenzhilfemaßnahmen zu gewähren, wie bereits im November letzten Jahres angekündigt wurde.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Seit dem Beginn der Pandemie hat der Befristete COVID-19-Rahmen die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, in Not geratene Unternehmen zeitnah, gezielt und angemessen zu unterstützen. Gleichzeitig hat er von Anfang an sichergestellt, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt und für alle geltende horizontale Voraussetzungen beibehalten werden.

Er hat es den Mitgliedstaaten ermöglicht, rasch und wirksam zu handeln, um den von der Krise betroffenen Unternehmen zu helfen, und gleichzeitig sichergestellt, dass sich die Unterstützung nur auf die Unternehmen beschränkt, die diese tatsächlich benötigen.

Bis heute hat die Kommission im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mehr als 1300 Beschlüsse erlassen, mit denen fast 950 nationale Maßnahmen im Gesamtumfang von schätzungsweise fast 3,2 Bio. EUR* genehmigt wurden. Alle bisher genehmigten Beihilfen waren erforderlich und angemessen. Selbstverständlich weicht der Umfang der von den Mitgliedstaaten angemeldeten und von der Kommission genehmigten Beihilfen von der Höhe der tatsächlich gewährten Beihilfen ab. Aus den von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten geht hervor, dass von den zwischen Mitte März 2020 und Ende Juni 2021 genehmigten Beihilfemitteln von über 3 Bio. EUR nur etwa 730 Mrd. EUR ausgezahlt wurden.

Insbesondere hat die Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine Reihe horizontaler Vorschriften erarbeitet, die den unterschiedlichen von den Mitgliedstaaten bevorzugten Optionen zur Stützung ihrer Wirtschaft Rechnung tragen. Auf Grundlage des Rahmens sind Unternehmen aller Größenordnungen, die in allen Wirtschaftszweigen tätig sein konnten, unterstützt worden. Die breite Palette der Empfänger umfasst beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen, Fluggesellschaften, Landwirte, Einrichtungen, die COVID-19-bezogene Forschung betreiben, und Veranstaltungsplaner.

Nach über zwei Jahren ist endlich eine allgemeine Verbesserung der Gesundheitslage in Europa zu beobachten: Die Zahl der COVID-19-Infektionen ist unter Kontrolle und die Impfquote relativ hoch. Mit der schrittweisen Aufhebung der restriktiven Maßnahmen hat die europäische Wirtschaft die ersten Schritte zur Erholung von der Gesundheitskrise unternommen. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung über die nächsten Schritte in der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie festgestellt hat, stellt diese Lockerung der Vorschriften auch für unsere Volkswirtschaften eine große Erleichterung dar, bedeutet aber nicht, dass wir nicht auch weiterhin wachsam bleiben sollten.

Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage angesichts der Lockerung der Beschränkungen ist der Hauptgrund dafür, dass wir beschlossen haben, den Befristeten COVID-19-Rahmen nicht über den 30. Juni 2022 hinaus zu verlängern. Nur die Investitionsförderungs- und Solvenzhilfemaßnahmen werden, wie in den geltenden Vorschriften vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2022 bzw. bis zum 31. Dezember 2023 laufen. Diese beiden Instrumente sind in der Tat sehr wichtig, um die Wirtschaft anzukurbeln und private Investitionen für eine schnellere, umweltfreundlichere und stärker auf die Digitalisierung gestützte Erholung zu mobilisieren. Daher sollten sie den Mitgliedstaaten auch länger zur Verfügung stehen als die anderen Maßnahmen.

Lassen Sie mich auch betonen, dass der Rahmen schrittweise auslaufen wird und wir dabei koordiniert vorgehen werden, sodass den betroffenen Unternehmen nicht plötzlich die notwendige Unterstützung entzogen wird. Der Befristete COVID-19-Rahmen wird einen flexiblen Übergang ermöglichen. So sieht er insbesondere verschiedene Optionen vor, um Schuldtitel (z. B. Garantien, Darlehen, rückzahlbare Vorschüsse) bis zum 30. Juni 2023 in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln und umzustrukturieren, wobei klare Vorgaben gelten. Wir sind bereit, den Mitgliedstaaten während des Auslaufens der Maßnahmen alle erforderlichen Erläuterungen zu geben und sie zu unterstützen. Schließlich wird die Kommission die künftigen Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und bei Bedarf rasch handeln.

Wir alle freuen uns darauf, diese disruptive Pandemie hinter uns zu lassen, sind uns jedoch auch darüber im Klaren, dass der Krieg in Europa die positiven Signale der Erholung überschattet. Die Ukrainer zahlen einen hohen Preis für den sinnlosen und unrechtmäßigen Angriffskrieg Russlands gegen ihr Land. Gleichzeitig führt dies zu einer Störung der europäischen Wirtschaft und hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Erholung. Während wir unsere Bemühungen zur Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiter koordinieren und strenge Sanktionen gegen die Russische Föderation wegen dieses grausamen und skrupellosen Kriegs verhängen, ergreifen wir auch Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser geopolitischen Krise auf stark betroffene Unternehmen und Branchen abzufedern. Jede Krise ist jedoch anders und erfordert gezielte Instrumente.

Aus diesem Grund hat die Kommission einen Befristeten Krisenrahmen angenommen, der den Mitgliedstaaten das geeignete Instrumentarium an die Hand gibt, um die Auswirkungen der derzeitigen geopolitischen Krise zu bewältigen, und sicherstellt, dass stark betroffenen Unternehmen und Branchen weiterhin eine angemessene Unterstützung zur Verfügung steht. Der Krisenrahmen wird bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft sein, wobei die Kommission vor diesem Zeitpunkt prüfen wird, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus wird sie den Inhalt und Anwendungsbereich des Krisenrahmens vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf den Energie- und anderen Inputmärkten sowie der allgemeinen Wirtschaftslage fortlaufend überprüfen.

Nach den geltenden EU-Beihilfevorschriften stehen den Mitgliedstaaten auch zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung wie Maßnahmen zur Entschädigung von Unternehmen für unmittelbar durch außergewöhnliche Umstände erlittene Schäden oder Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben und dringend Rettungsbeihilfen benötigen.

Diese Möglichkeiten werden den Mitgliedstaaten neben dem neuen Befristeten Krisenrahmen selbstverständlich auch nach dem Auslaufen des Befristeten COVID-19-Rahmens weiterhin zur Verfügung stehen.“

Quelle

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