Gera: deutlich Distanzierung von Versammlungsaufrufen

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In den vergangenen Tagen war in den sozialen Medien gehäuft von einer Großdemonstration, die im Zusammenhang mit dem Geraer Höhlerfest stehen würde, die Rede. Kombiniert mit Bestandteilen des Geraer Wappensymbols kann dabei der Eindruck erweckt werden, die Stadt Gera würde auf ihrem größten Stadtfest des Jahres zur Versammlung aufrufen. Dies ist nicht der Fall. Mehr noch sind per se bei keinem städtischen Fest politische Stände oder Versammlungen zugelassen. Weiterhin dürfen auf dem Gelände der Festveranstaltung keine Kundgebungen oder Wahlkämpfe durchgeführt werden. Die Stadt Gera verfolgt den Neutralitätsgrundsatz und distanziert sich aus diesem Grund deutlich von der Suggestion jeglicher Art eigener politischer Beteiligung an Versammlungen am 3. Oktober 2022.

Der Zeitraum, in dem das Höhlerfest stattfindet, steht über Monate fest. Das nun politische Akteure Versammlungen angemeldet haben, dürfe nicht dazu führen, eine kausale Verbindung zwischen beidem herzustellen, so Oberbürgermeister Julian Vonarb. Das Stadtoberhaupt führt weiter aus: „Dass zum Tag der Deutschen Einheit und in der derzeitigen Lage multipler Krisen das Interesse an politischer Meinungsäußerung groß ist, ist nachvollziehbar wie auch verständlich. Nun überschreiten allerdings die Verantwortlichen eine ganz klare Linie, wenn sie beim Aufruf der Teilnahme unautorisiert das Hoheitszeichen der Stadt, unser Wappen oder zumindest Teile hiervon, verwenden und dann noch das Höhlerfest für ihre Zwecke instrumentalisieren.“ Das Rechtsamt sei nun angewiesen, eine Namensrechtverletzung in den bekannt gewordenen Fällen zu prüfen, so Vonarb.

Nach der Hauptsatzung der Stadt Gera ist das Wappen und die Flagge als Hoheitszeichen rechtlich geschützt. Die Verwendung durch Dritte bedarf der Genehmigung durch die Stadt. Der Schutz des Stadtwappens erfasst nicht nur die völlig identischen Übernahme, sondern auch die nur ähnliche Wiedergabe, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originals enthält und damit geeignet ist, auf den Berechtigten hinzuweisen.

Quelle

1 Kommentar

  1. So weit ich weiß handelt es sich beim Gera Stadtwappen um das Symbol des Fürstentum Reuss.
    (Wikipedia: Wappen von Gera und der Vögte von Weida (Weida, Gera und Plauen))
    Außerdem hat jeder Geraer Einwohner das Recht dieses Wappen zu tragen, da es das Stadtwappen eines jeden Gerschen ist!
    Das nun ausgerechnet ein Bürgermeister, der selber nicht aus Gera stammt und nur durch ein Komplott verschiedener Parteien in das Stadtoberhaupt geputscht worden ist, jetzt gegen die eigenen Bürger die er zu vertreten hat in dieser Angelegenheit zu Felde zieht, ist an Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten!
    Das Herr Vornab längst nicht mehr so „unparteiisch“ ist, wie er vorgibt zu sein, zeigt er in letzter Zeit ganz deutlich mit welchen dubiosen Kreisen er sich umgibt.

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