Bund muss geplante Entlastungen bis spätestens Ende Oktober ergänzen und konkretisieren / Regionalforen in Thüringen zur Unterstützung des Mittelstands in der Energiekrise geplant
Im Plenum zum Sondervermögen betonte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee einmal mehr, dass der Bund geplante Entlastungen der Wirtschaft bis Ende Oktober ergänzen, konkretisieren und auf den Weg bringen müsse. Über die verabschiedeten Pakete hinaus braucht es Antworten auf die gestiegenen Preise im Strom- und Ölbereich. Das Land werde mit den finanziellen Mitteln des Sondervermögens neben den Entlastungspaketen des Bundes den Thüringer Mittelstand unterstützen. Mit dem „Drei-Säulen-Programm“ lege das Land nun ganz konkrete Vorschläge zur Unterstützung der Thüringer Wirtschaft vor. „Im Kern geht es um einen Dreiklang aus Zuschüssen, Krediten und der Flankierung von Investitionen zur Dekarbonisierung, Effizienzsteigerung und Senkung des Energieverbrauchs“, so der Minister. Gleichzeitig kündigte Tiefensee an, in den nächsten Wochen im Rahmen von Regionalforen mit der Thüringer Wirtschaft ins Gespräch kommen zu wollen, um sich zusätzlich zu seinen Firmenbesuchen und den regelmäßigen Energiegesprächen mit den Kammern direkt mit den Unternehmen auszutauschen.
Ministerium und Thüringer Aufbaubank konzentrieren sich auf Unterstützungsbedarfe für die Thüringer Wirtschaft in drei Säulen. Die Ausgestaltung der Programme wird nach Bekanntgabe der konkreten Bundeshilfen gegebenenfalls entsprechend angepasst.
1. Härtefallfonds für den Thüringer Mittelstand: Dort, wo Einzelunternehmen oder ganze Wirtschaftszweige durch die Energiepreissteigerungen besondere Härten unvorhersehbar und unverschuldet erfahren und dadurch die wirtschaftliche Existenz bedroht ist, helfe das Land mit einem Zuschuss in Form einer Billigkeitsleistung. Die Freischaltung des Härtefallfonds ist für Dezember geplant.
2. Liquiditätssicherung: Die Bürgschaftsrichtlinien wurden bereits für das Bürgschaftsprogramm der Thüringer Aufbaubank und das Landes-Bürgschaftsprogramm im Rahmen der Möglichkeiten des beihilferechtlichen Krisenrahmens erweitert. Damit können Finanzierungen von Unternehmen mit Bürgschaften von bis zu 90 Prozent des Darlehensbetrages abgesichert werden. Um darüber hinaus auch in Fällen handlungsfähig zu sein, in denen durch die Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr bereitgestellt werden kann, wird der Konsolidierungsfonds erheblich verstärkt. Hierzu wird eine weitere Programmvariante zur verbesserten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Krise geschaffen, die Anfang November in Kraft treten soll. Auf Grundlage der Kleinbeihilfenregelung des Bundes sollen Darlehen mit einem äußerst günstigen Zinssatz und einer Tilgungsfreiheit von zwei Jahren zur Verfügung gestellt werden. Diese Kredite dienen der Überbrückung von Engpässen in der Liquidität eines Unternehmens und zielen auf die Tilgung im Zeitraum nach der Krise.
3. Zudem werden Förderprogramme angeboten, die die Investitionsfähigkeit der Unternehmen weiterhin gewährleisten sollen. Daher wird neben dem „Digitalisierungsbonus“ ab November ein „Dekarbonisierungsbonus“ aufgelegt, um Investitionen in die Energieeffizienz, Energieeinsparung und Dekarbonisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen bürokratiearm zu unterstützen. Der Zuschuss für Vorhaben beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro. Beide Boni sind kombinierbar. Zudem werde das Programm Thüringen-Invest verlängert, damit auch Projekte förderfähig sind, die nicht unter den Innovationsbegriff der EU-Kommission fallen, aber einen Beitrag zur Transformation der Thüringer Wirtschaft leisten. Des Weiteren soll die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als wesentliches strukturpolitisches Instrument des Landes erheblich gestärkt werden. Darüber hinaus stehen die bekannten Förder- und Kreditprogramme des Landes zur Verfügung.
„Natürlich können sich durch die weitere Entwicklung noch Änderungsbedarfe ergeben. Wir brauchen daher im Vollzug die Flexibilität, einzelne Elemente des Programms bedarfsgerecht anzupassen. Ich erwarte von der Bundesregierung, die Ausgestaltung der Energiepreisbremsen und Hilfsprogramme so umfänglich zu konzipieren, dass möglichst viele Landesmittel in die Investitionsförderung fließen können. Mit nachhaltigen Investitionen sorgen wir nicht nur für eine Überwindung der Krise, sondern können langfristig für die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sorgen“, so der Minister.