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Bildungsförderungen für Unternehmen durch das Qualifizierungschancengesetz

Die Qualität der Aus- und Weiterbildung spielt für den Erfolg unserer Unternehmen eine entscheidende Rolle. Mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ wird nun die Bildungsförderung für Unternehmen noch attraktiver als bisher und zeigt sich somit als enorme Chance zur Stärkung des Standortes Deutschland.

Qualifizierungsoffensive und Nationale Weiterbildungsstrategie

Die Qualifizierungsoffensive von Bundesminister Heil ist ein erster konkreter Schritt, um den Wandel in der Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Arbeitsmarktchancen und Beschäftigungsmöglichkeiten werden immer stärker von den Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beeinflusst. Da sich Berufe langsamer verändern als die technologische Entwicklung, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und auf dem neuesten Stand halten. Mit der Qualifizierungsoffensive ermöglichen wir es den Beschäftigten, sich weiterzubilden und so auf dem Laufenden zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Der erste Schritt ist das Qualifizierungschancengesetz. Dieses Gesetz verbessert den Zugang zur Weiterbildungsförderung und stärkt die Weiterbildungsberatung.

Eine andere Bezeichung für die Qualifizierungsoffensive ist die Nationale Weiterbildungsstrategie, die am 12. November 2018 startete.

Förderungen für Unternehmen durch Qualifizierungschancengesetz

Die Gesellschaft befindet sich im Wandel. Immer mehr Menschen erkennen, wie wichtig Bildung ist. Doch nicht alle haben die gleichen Chancen, eine gute Ausbildung zu bekommen. Deshalb fördert das Qualifizierungschancengesetz Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine gute Ausbildung ermöglichen.

Seit dem 01.01.2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz. Durch dieses Gesetz soll die berufliche Weiterbildung in Deutschland weiter ausgebaut und Unternehmen bei der finanziellen Förderung unterstützt werden. Mit den neuen Fördermitteln sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesprochen werden, da sie oft nicht über die Ressourcen verfügen, um eigene Bildungseinrichtungen zu betreiben oder ihren Mitarbeitern externe Schulungskurse anzubieten. Doch auch für größere Unternehmen hat das Q-Gesetz interessante Neuerungen.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung richtet sich an bestimmte Zielgruppen, die

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Weiterbildung muss berufliche oder allgemeine Bildungsziele verfolgen.
  • Die Weiterbildung muss mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden.

Die aktuelle wirtschaftliche Situation stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie oder der aktuellen Energiekrise besonders betroffen. Doch wertvolle Fachkräfte werden nicht einfach so entlassen. Daher nutzen viele Firmen den Weg, dass sie Kurzarbeit anmelden und ihren Mitarbeitern die Chance auf eine Qualifizierung anbieten.

In der Regel wird Weiterbildung von den Arbeitgebern finanziert, in diesem Fall lässt das Unternehmen sich die Weiterbildung fördern. Allerdings können auch die Arbeitnehmer selbst einen Antrag auf Förderung stellen, um Schul- oder Berufsabschlüsse zu erlangen oder weiterführende Qualifizierungen wie Spezialisierungskurse oder Aufbaustudiengänge zu absolvieren.

Förderung – wie hoch fällt sie aus?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Programms „Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen“ die Durchführung von Maßnahmen zur Qualifizierung der Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Fördermittel werden nach den Richtlinien des ESF vergeben.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang der finanziellen Investition, die das KMU für die Qualifizierung seiner Beschäftigten tätigen muss. Auch die Zielgruppe der zu Qualifizierenden spielt eine Rolle bei der Höhe der Förderung. So haben Mitarbeiter, die Abschlüsse erlangen wollen, älter, schwerbehindert oder migriert sind, vorrangige Weiterbildungschancen und auch teilweise eine höhere Förderung.

Ansprechpartner für Unternehmen

Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur ist ein kostenloser Service für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden und qualifizieren möchten. Durch diesen Service können Unternehmen finanzielle Förderungen für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter beantragen. Darüber hinaus erhalten sie Beratung und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bildungsanbietern und -programmen.

Die IHK (Industrie- und Handelskammer) und die HWK (Handwerkskammer) sind für Unternehmen ebenfalls Anlaufstellen, wenn es um Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen geht. Sie haben einen Überblick, wo Fachkräfte fehlen und sind letztendlich die prüfenden Stellen für Weiterbildungswillige, die einen Berufsabschluss erlangen wollen.

Ziel der Qualifizierungsoffensive

In Zeiten des Fachkräftemangels wird es immer wichtiger für Unternehmen, sich um die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Denn gut ausgebildete Mitarbeiter sind sehr wertvoll für ein erfolgreiches Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen den Zugang zu Weiterbildung zu ermöglichen und so die Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft zu erhöhen.

Wenn in Deutschland die Fachkräfte fehlen, hat das negative Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft. Denn Unternehmen können ihre Produkte und Dienstleistungen nicht mehr so effizient herstellen und anbieten wie zuvor. Das Qualifizierungschancengesetz soll nun dafür sorgen, dass der Fachkräftemangel in Deutschland eingedämmt wird. Es fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern und gibt Unternehmen Anreize, in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu investieren. So soll sichergestellt werden, dass in Zukunft genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, aber auch, dass gering qualifizierte Mitarbeiter ihren Wissenstand verbessern können.

Deutschland ist zwar in der Digitalisierung nicht unbedingt an vorderster Front dabei, doch das Thema bleibt auch vor den deutschen Werkstoren nicht stehen und birgt einen sehr hohen Qualifizierungsbedarf, dem mit diesem Gesetz begegnet werden kann.

Im Grunde kann man sagen, dass das Gesetz es ermöglicht, jedem die Fehler in der Schulzeit zu verzeihen und bessere Abschlüsse nachzuholen.

Vorteile von Qualifizierungen für Unternehmen

In Unternehmen ist Personalentwicklung ein wichtiges Instrument, um die Qualifikation der Mitarbeiter zu verbessern und sie auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Durch gezielte Weiterbildung und Qualifizierung können die Mitarbeiter ihre Kompetenzen erweitern und sich den neuen Anforderungen stellen.

Personalentwicklung hat viele Vorteile für Unternehmen: Die Mitarbeiter werden motiviert, da sie sehen, dass das Unternehmen in sie investiert. Sie fühlen sich geschätzt. Gleichzeitig steigt die Loyalität der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen. Der Wunsch abzuwandern entsteht gar nicht erst, weil im Unternehmen noch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Die Planung der Qualifizierungsmaßnahmen sollte immer gemeinsam mit den Mitarbeitern vorgenommen werden. Je mehr sie sich geschätzt und gefördert wissen, desto fester sind sie mit dem Unternehmen verankert. Außerdem lernt es sich leichter, wenn man selbst etwas will. Aufgezwungene Weiterbildungen werden nur widerwillig besucht und das Lernen fällt schwerer.

Fazit: Das Qualifzierungschancengesetz bietet viele Möglichkeiten. Ganz neu erfunden wurde das Rad damit aber nicht. Denn Förderprogramme gab es schon vorher. Allerdings hat besonders die Coronakrise dazu geführt, dass die Hürden für die Bewilligung der Förderung deutlich gemindert wurden. Letztendlich ist die Nationale Weiterbildungstrategie eine Win-Win-Win Situation. Denn Mitarbeiter, Unternehmen und die Wirtschaftsmacht Deutschland profitieren von den Qualifizierungen.

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