Thüringen: Verordnung zur Erstattung von Flüchtlingskosten soll geändert werden

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Das Thüringer Finanzministerium hat sein Einvernehmen zur Änderung des Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung (ThürFlüKeVo) erteilt. „Damit wollen wir den Kommunen Planungssicherheit geben und erhoffen uns eine Entlastung bei der Flüchtlingsunterbringung insgesamt“, sagt Migrationsministerin Doreen Denstädt. „Gemeinsam können wir so die Herausforderungen bewältigen und für eine menschenwürdige Aufnahme sorgen.“

Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, dass die Pauschalerstattung des Landes künftig für eine bestimmte, vom Landesverwaltungsamt bekannt zu gebende Anzahl von vorzuhaltenden Unterbringungsplätzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt. Damit kann dem Anliegen der Landkreise und kreisfreien Städte Rechnung getragen werden, das Kostenrisiko einer gegebenenfalls geringer werdenden Verteilung von Flüchtlingen zu reduzieren. Zudem wird eine Differenzierung der Höhe der Pauschale nach Landkreisen und kreisfreien Städten den verschiedenen regionalen Bedingungen besser gerecht, insbesondere was Miet- und Grundstückspreise in kreisfreien Städten anbelangt.

Abzuwarten ist die Anhörung der Kommunen zu diesem Vorhaben.

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