Jena: 37 neue Car-Sharing Stellplätze sollen eingerichtet werden

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Die Stadt Jena möchte bis zum Herbst 2023 ihre Carsharing-Stellplätze von derzeit 85 auf mindestens 122 ausbauen. Nach Abschluss eines öffentlichen Verfahrens zur Interessenbekundung wird Jena im Herbst 2023 das höchste Stellplatzangebot für Carsharing in ganz Thüringen haben.

Im Rahmen des Verfahrens werden insgesamt 17 öffentliche Standorte mit 37 neuen Stellplätzen im gesamten Stadtgebiet Jenas ausgewiesen, darunter auch vier Stellplätze für E-Fahrzeuge mit Ladestation. An den Bieter (teilAuto) wird dabei für maximal acht Jahre eine Sondernutzungserlaubnis ausgegeben.

Bürgermeister Christian Gerlitz sagt: „Carsharing ist ein wichtiger Baustein einer modernen Mobilitäts- und Verkehrsplanung und zudem eine geeignete Reaktion auf zunehmend knapperen Parkraum und gesteigerte Umweltbelastungen. Ich freue mich deshalb, dass wir mit dem erweiterten Angebot an Carsharing-Stellplätzen in Jena dem Bedarf an nachhaltiger Mobilität nachkommen.“

Carsharing in Jena – Gesetzesanpassung macht erweiterte Standortsuche möglich

Carsharing ist für die Stadt Jena ein elementarer Teil der zukünftigen städtischen Mobilität, weshalb die Entwicklung dieses Angebotes wirksam unterstützt wird. Stadt Jena hat im Jahr 2017 bereits eine Strategie zur Umsetzung des Carsharings erarbeitet und diese im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.

Das Thema wird vom Stadtrat als prioritär eingeschätzt und ist in zahlreichen Beschlüssen des Stadtrates verankert. Zu nennen sind hier: Leitlinien Mobilität in Jena 2030, ÖPNV-Konzeption 2030+, Nahverkehrsplan 2022+, Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Jena und Klimaaktionsplan – Jena klimaneutral bis 2035.

Bisher musste sich der Carsharing-Anbieter auf private (nicht öffentlich gewidmete) Flächen beschränken. Damit war besonders in stark nachgefragten Bereichen mit hoher Flächenkonkurrenz (Stadtzentrum, Damenviertel) das Angebot beschränkt. Vorhandene, öffentlich gewidmete Parkflächen konnten der effektiven Carsharing-Nutzung nicht zugänglich gemacht werden. Mit Anpassung des Thüringer Straßengesetzes (§18a) Ende 2022 mit Blick auf die zu erhebende Sondernutzungsgebühr besteht nun erstmals die Möglichkeit, öffentlich gewidmete Flächen für Carsharing mit einer angemessenen Gebühr zur Verfügung zu stellen und auszuschreiben. Damit können weitere attraktive Standorte erschlossen und zugänglich gemacht werden.

Hintergrund: Wie Carsharing zur Verkehrsentlastung und zur kommunalen Verkehrswende beiträgt

Carsharing senkt den privaten Pkw-Bestand und dadurch den Parkraumbedarf.

  • Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt nach wissenschaftlichen Untersuchungen bis zu zehn private PKW und entlastet den Straßenraum vom fließenden und ruhenden Verkehr.
  • Der Bau und die Unterhaltung von kostenintensiven Abstellanlagen (Parkhäuser) kann durch Carsharing vermieden werden.
  • Die Baukosten pro Stellplatz in Jena betragen gegenwärtig zwischen 30.000 – 60.000 € in Parkhäusern und Tiefgaragen.

Carsharing senkt die Zahl der mit einem Pkw zurückgelegten Weg zugunsten von Verkehrsmitteln des Umweltverbunds (ÖPNV, Rad, Fuß), weil der eigene PKW nicht mehr „so einfach“ zur Verfügung steht.

Quelle

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