Gera: Jugendschöffen können sich bis 3. Juli bewerben

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Von Steffen Löwe - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=43694042

Da für die im Herbst anstehende Wahl von Jugendschöffen noch immer nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden wurden, ruft die Stadtverwaltung Gera nochmals interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Damit für die Jahre 2019 bis 2023 die Jugendschöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sind von der Stadtverwaltung Vorschlagslisten beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Es werden noch elf Kandidatinnen und 33 Kandidaten für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Jugendschöffen gesucht.

Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in der Stadt Gera wohnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist. Das Amt der Jugendschöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren versehen werden.

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Bewerbungsformular und dazugehörige Erklärung) für die Wahl als Jugendschöffe können bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Telefon 838 1713 oder E-Mail: FACHDIENST.RECHT@gera.de) angefordert oder im H 35 oder an der Pforte des Rathauses abgeholt werden. Die Abgabefrist endet am 3. Juli 2018, 17 Uhr (Datum Eingangsstempel). Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 838 1713.

Quelle

Bild: von Steffen Löwe – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0,

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