Thüringen: mehr Gelder für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

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Das Wirtschaftsministerium erweitert seine Unterstützung für Gründerinnen und Gründer: Künftig können auch Personen Fördermittel erhalten, die ihre bisher nebenberuflich aufgebaute Selbstständigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit überführen möchten. Wirtschaftsministerin Colette Boos-John erklärte, man wolle gezielt diejenigen stärken, die bereits neben ihrem regulären Job ein eigenes Geschäftsfeld entwickelt haben und dieses nun zum Haupterwerb ausbauen wollen. Die neue Gründungsrichtlinie ist am 3. Januar 2026 in Kraft getreten und schließt eine bisherige Förderlücke.

Erfolgreiche Gründungen und Unternehmensnachfolgen seien entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft Thüringens, betonte die Ministerin. Deshalb stellt das Wirtschaftsministerium in der aktuellen EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 insgesamt 41 Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln bereit. Bereits zur Halbzeit konnten über 1.800 Vorhaben unterstützt werden. Für die verbleibenden Jahre stehen nun noch knapp 18 Millionen Euro zur Verfügung.

Boos-John verwies darauf, dass sich die Gründungslandschaft deutlich verändert habe. Seit Jahren steige der Anteil der Nebenerwerbsgründungen sowohl in Thüringen als auch bundesweit kontinuierlich an. Mehr als jede zweite Neugründung in Deutschland erfolgt inzwischen im Nebenerwerb. Diese Form der Gründung ermögliche es, Geschäftsideen zunächst risikoreduziert zu testen, ohne die finanzielle Sicherheit einer Hauptbeschäftigung aufzugeben. Laut KfW wird etwa jede vierte Nebenerwerbsgründung später in eine hauptberufliche Selbstständigkeit überführt.

Mit der überarbeiteten Gründungsförderung wolle man sicherstellen, dass dieser Übergang künftig noch besser gelingt. Dafür stehen nun Instrumente wie der Existenzgründungspass – etwa für juristische oder notarielle Leistungen –, Gründungsprämien sowie Intensivberatungen zur Verfügung

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