Verteilung von Geldauflagen aus Strafverfahren: diese NGO bekamen Zahlungen

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In Thüringen können Gerichte und Staatsanwaltschaften im Rahmen von Straf- und Ermittlungsverfahren Geldauflagen verhängen. Neben Zahlungen an die Staatskasse fließen diese Mittel auch an gemeinnützige Einrichtungen. Eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Herzog (Thüringen. Gerecht) an das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz offenbart nun detaillierte Zahlen zur Verteilungspraxis der Jahre 2020 bis 2025.

Während Hunderttausende Euro direkt in den Landeshaushalt fließen, zeigt sich bei den gemeinnützigen Organisationen eine deutliche Konzentration: Einige wenige große Vereine und Initiativen führen die Empfängerlisten über Jahre hinweg an.

Hunderttausende Euro für die Staatskasse

Zusätzlich zu den Zuweisungen an gemeinnützige Träger generiert die Justiz durch Geldauflagen erhebliche Einnahmen für den Landeshaushalt. Die Summen, die direkt an die Thüringer Staatskasse gingen, schwankten in den letzten Jahren deutlich:

  • 2020: 305.559,97 Euro
  • 2021: 300.483,00 Euro
  • 2022: 333.476,60 Euro
  • 2023: 712.037,20 Euro
  • 2024: 642.262,11 Euro
  • 2025: 448.977,37 Euro

Die Spitzenempfänger: Wer profitiert am meisten?

Jährlich erhalten zwischen 650 und 750 gemeinnützige Einrichtungen Zuweisungen aus Straf- und Ermittlungsverfahren. Allerdings zeigen die Zehn-Jahres-Übersichten der höchsten Einzelzuweisungen, dass bestimmte Zwecke – insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe, die Unterstützung krebskranker Kinder sowie die Sucht- und Straffälligenhilfe – regelmäßig die höchsten Summen zugesprochen bekommen.

Zu den Top-Empfängern in den einzelnen Jahren zählen unter anderem:

  • Kinderhospiz Mitteldeutschland (Nordhausen / Tambach-Dietharz): Die Einrichtung verzeichnete kontinuierlich sehr hohe Zuweisungen – darunter 129.000 Euro (2022), 140.905 Euro (2023) und den Höchstwert von 168.570 Euro im Jahr 2024. Auch 2025 gingen insgesamt über 122.000 Euro an die Standorte Nordhausen und Tambach-Dietharz.
  • Elterninitiative für krebskranke Kinder e. V., Jena: Der Verein gehört durchgehend zu den Hauptbegünstigten. Im Jahr 2025 führte die Initiative die Liste mit einer Gesamtsumme von 114.300 Euro an.
  • Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (Stedtlingen): Mit jährlichen Beträgen zwischen knapp 28.300 Euro (2025) und 86.950 Euro (2023) sichert sich die Organisation regelmäßig Spitzenplätze.
  • Weitere große Träger: Der Weißer Ring e. V., der Deutscher Kinderschutzbund (Erfurt/Landesverband Thüringen), der Verein Horizont e. V. (Nordhausen) sowie die Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e. V. tauchen in nahezu jedem Jahr unter den Top 10 auf.

Kontrolle und geplante Reformen

Um eine einseitige Begünstigung einzelner Einrichtungen zu vermeiden, wertet das Justizministerium jährlich eine vom Oberlandesgericht erstellte Zuweisungsübersicht auf Auffälligkeiten aus.

Zudem prüft die Thüringer Landesregierung derzeit ergebnisoffen eine Reform des Zuweisungs- und Registrierungsverfahrens. Im Raum steht dabei auch eine mögliche Beschränkung oder bevorzugte Berücksichtigung von Vereinen und Einrichtungen, die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt direkt in Thüringen haben.

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