Weimar: Fläche im Naturschutzgebiet muss “entbuscht” werden

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Der Südhang Ettersberg wurde mit der Verordnung vom 10. Oktober 1997 als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt. Er ist geprägt durch Kalkmagerrasen, bewaldete Erosionstäler mit Resten naturnaher Laubwälder, Gebüsche, Saumgesellschaften, Teiche, temporärer Kleingewässer sowie naturraumtypischer Erdfälle. Vor allem die großflächigen Halbtrockenrasen, die bereits aus der Ferne zu sehen sind, bieten störungsempfindlichen und gefährdeten Tierarten gute Lebensbedingungen.

Auf einigen Flächen am Südhang Ettersberg in der Nähe des Lützendorfer Guts werden zum Erhalt der Halbtrockenrasen Entbuschungsmaßnahmen notwendig, da auf diesen Flächen, die nicht durch den Schäfer beweidet werden, der Halbtrockenrasen immer weiter durch das Wachstum von Sträuchern (vorwiegend Schlehe, Weißdorn und Wildrosen) und Bäumen zurückgedrängt wird. Diese natürliche Wiederbewaldung von ungenutztem oder in zu geringem Umfang genutztem Grünland wird als Sukzession bezeichnet. Bei der Entbuschung, der sogenannten Erstpflege, soll die natürliche Sukzession durch Entnahme der aufgewachsenen Sträucher und Bäume aufgehalten werden, um den Artenreichtum der besonderen Tier- und Pflanzenwelt auf den Halbtrockenrasen zu fördern und zu erhalten.

Die Entbuschung der Flächen soll im Winterhalbjahr erfolgen. Sie wird im Auftrag des Landschaftspflegeverbandes Mittelthüringen e. V. und der Natura 2000 – Station Mittelthüringen/Hohe Schrecke durchgeführt und über Fördermittel im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)“ durch den Freistaat Thüringen finanziert.

Fragen zur Maßnahme beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde, Tel. 03643/762-922.

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