Zur Unterstützung Geraer Kulturinitiativen wird die Stadt auch 2019 wieder Fördermittel aus dem Kulturlastenausgleich zur Verfügung stellen. Gefördert wird die Breitenkultur ebenso wie Kunstprojekte von Vereinen und sonstigen freien Trägern, Künstlern und Privatpersonen. Insgesamt stehen zehn Prozent aus der Zuwendung des Freistaates Thüringen zum Ausgleich kommunaler kultureller Belastungen zur Verfügung.
Vor allem Kulturprojekte, die für die Lebensqualität in der Stadt Gera eine besondere und öffentlich wahrnehmbare hohe Wertigkeit haben oder sich durch hohe künstlerische Qualität, Originalität oder herausragendes ehrenamtliches und soziales Engagement auszeichnen, sollen gefördert werden.
Förderfähig sind Veranstaltungsprojekte, Sachkosten, Bildungsmaßnahmen, Aufwandsentschädigungen und künstlerische Leistungen. Eingeschränkt förderfähig sind Geschäftskosten. Als nicht förderfähig gelten Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen, Karnevalsprojekte, Sportveranstaltungen, individuelle Hobbypflege, Aufwendungen für Verköstigung bzw. vermögenswirksam relevante Leistungen.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Projekte im Jahr 2019. Erhaltene Zuwendungen müssen bis 31.12.2019 verausgabt werden.
Anträge auf Kulturförderung 2019 können bis 16. April 2019 (Poststempel/Elektronischer Nachweis) auf der Grundlage des Antragsformulars „Kulturförderung 2019“
an den
Fachdienst Kultur
Fachgebiet Museen und Kulturförderung
Schloßstraße 1
07545 Gera
bzw. per E-Mail an kultur@gera.de
gestellt werden.
Die Antragsformulare sind auf http://www.gera.de/ausschreibungen abrufbar.
Entscheidungsgremium ist der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Geraer Stadtrates. Die Beratung der Förderanträge erfolgt in der Sitzung am 06. Mai 2019 (nichtöffentlich), die öffentliche Beschlussfassung in der Sitzung am 13. Mai 2019. Alle Antragsteller werden zum Ergebnis schriftlich informiert. Die Auszahlung an die Zuwendungsempfänger erfolgt nach Eingang der Mittel aus dem Kulturlastenausgleich an die Stadt Gera voraussichtlich im Juli/August 2019. Die Abrechnung der Mittel erfolgt auf Grundlage eines Verwendungsnachweises (ebenso abrufbar unter: http://www.gera.de/ausschreibungen bis zum angegebenen Termin .