Gera: Förderanträge für 2021 für Kulturprojekte ab sofort online

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Auch 2021 stellt die Stadt Gera im Rahmen ihrer aktuell geltenden Kulturförderrichtlinie Gelder für ausgewählte Projekte der Breiten- und Soziokultur zur Verfügung. Danach haben Projektinitiatoren wie zum Beispiel Vereine, Initiativen, Verbände, freie Träger oder Einzelpersonen noch bis zum 31. Oktober 2020 die Möglichkeit, für ihre geplanten kulturellen und künstlerischen Vorhaben im kommenden Jahr städtische Fördermittel zu beantragen.

Sowohl die Kulturförderrichtlinie, in der alle Förderregularien beschrieben sind, als auch der Förderantrag und die Formulare für die Abrechnung der Mittel sind ab sofort auf http://www.gera.de/ausschreibungen unter dem Stichwort: Kulturförderrichtlinie abrufbar.

Die Anträge sind per Post an das Kulturamt Gera, Schloßstraße 1, 07545 oder per E-Mail an kultur@gera.de zu senden. Bei postalisch eingereichten Anträgen gilt der Poststempel als Fristvermerk. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Auch wenn die Zeit zum Beantragen recht kurz ist, hoffen das Kulturamt und der Kultur- und Sportausschuss der Stadt Gera auf zahlreiche Anträge und spannende Kulturprojekte im kommenden Jahr.

In diesem Jahr hatte das städtische Kulturamt aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit eingeräumt, beantragte und bereits beschiedene Projekte aus 2020 ins Jahr 2021 zu verschieben und damit bereits ausgezahlte Fördermittel in das kommende Jahr zu übertragen. Dies stellt aufgrund der Pandemie eine Ausnahme dar. Die neu zu stellenden Förderanträge für 2021 stehen damit in keinem direkten Zusammenhang.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Kulturamtes unter Tel. 0365 838 3601 oder unter kultur@gera.de gern zur Verfügung.

Hintergrundinformationen
In seiner Sitzung vom 24. September 2020 beschloss der Geraer Stadtrat die Drucksachen Nr. 82/2020 „Kulturförderrichtlinie der Stadt Gera“, die mit Wirkung vom 01. Oktober 2020 in Kraft tritt. Mit dem Inkrafttreten der städtischen Kulturförderrichtlinie ab 2021 steht auch die Frist zur Abgabe der Fördermittelanträge für die Folgejahre fest, die sich an den üblichen Terminen von verschiedenen Förderinstitutionen orientiert und damit zahlreichen Antragstellern entgegen kommt.

Quelle

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