• Feuerwerk ist in Erfurt im öffentlichen Raum verboten
• Appell an Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme
Silvester steht unmittelbar bevor und es häufen sich die Fragen, ob und wann denn nun „geböllert“ werden darf. Die Landeshauptstadt Erfurt hat dazu in ihrer Allgemeinverfügung vom 16. Dezember eine klare Regelung getroffen, nachdem sich zuvor der Pandemiestab in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens und der steigenden Inzidenz für ein Verbot ausgesprochen hatte. Danach ist in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum des gesamten Stadtgebiets unzulässig. Dazu zählen alle Straßen und Plätze.
„Auf privaten Flächen können wir das Abbrennen von Feuerwerk nicht verbieten, appellieren aber an die Eigentümer, dies zu unterlassen bzw. zu unterbinden“, unterstreicht Erfurts Sicherheitsbeigeordneter Andres Horn. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vernunft müssten zu diesem Jahreswechsel vorn anstehen. „Zum einen gilt es nach wie vor, Kontakte möglichst zu minimieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Zum anderen müssen wir unser eh schon arg beanspruchtes Personal in den Krankenhäusern nicht noch mit Feuerwerksverletzungen zusätzlich belasten.“
Zudem warnt Horn vor Silvesterknallern aus dem Ausland. Sie seien oft die notwendigen Materialprüfungen und Zulassungen und somit äußerst gefährlich. „Legales Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Wer anderes Feuerwerk aus dem Ausland mitbringt, bereits mitgebracht hat und aufbewahrt, transportiert, weiter verschenkt, veräußert oder abbrennt, verstößt gegen die Vorschriften nach dem Sprengstoff-oder Zollrecht und macht sich somit strafbar.“
Die Polizei hat bereits angekündigt, zu Silvester und am Neujahrstag die Einhaltung des Böllerverbots kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden.
Quelle: Stadtverwaltung Erfurt.