Thüringen: Corona-Hilfsmaßnahmen sollen verlängert werden

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Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sprechen sich gemeinsam dafür aus, die geltenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen um weitere drei Monate bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Da die Pandemie und die durch den Lockdown verursachten Beschränkungen weiter fortbestehen, sieht auch Finanzministerin Heike Taubert die Notwendigkeit, den Zeitraum für die Gewährung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zu verlängern.

Die bisherigen Regelungen ermöglichen die vereinfachte Gewährung für Stundungen und Vollstreckungsaufschübe sowie die Herabsetzung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren nur noch bis zum 31. März.

Der neue Beschluss sieht vor, dass Anträge auf Stundungen oder Vollstreckungsaufschübe im vereinfachten Verfahren bis 30. Juni 2021 für bis zum 30. Juni 2021 fällig werdende Steuern gestellt werden können. In diesen Fällen sollen die steuerlichen Maßnahmen ohne Ratenzahlungsvereinbarung längstens bis zum 30. September 2021 gewährt werden.

Antragsformulare, die aktuellen FAQ „Corona“ (Steuern) sowie weitere Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter entnommen werden.

Quelle

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