Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten können für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten nunmehr auch Wochenkarten abgerechnet werden. Bisher erfolgte die Erstattung für das günstigste Verkehrsmittel – dies war in der Regel immer die Schülermonatsfahrkarte.
Aufgrund der unklaren Entwicklung sowie den unterschiedlichen Unterrichtsmodellen an den Schulen kann nunmehr auch die Wochenkarte für die Erstattung der Schülerfahrtkosten herangezogen werden. Alle weiteren Regelungen zur Abrechnung der Schülerfahrkarten behalten ihre Gültigkeit.
Für Fragen zur Abrechnung steht Ihnen die Abteilung Schulverwaltung unter Telefon 762-986 oder E-Mail schulverwaltung@stadtweimar.de zur Verfügung.