Diese neuen Corona-Regelungen sollen kommen

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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Deutschland sei beim Impfen innerhalb der Europäischen Union mittlerweile nicht mehr Spitze. „Ich bitte alle Geimpften bei ihren Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern dafür zu werben, sich auch zu impfen. Das ist nicht nur ein Schutz für uns, sondern auch für andere, die nicht geimpft werden können – Kinder oder Vorerkrankte“, sagte Merkel.

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen seit den vergangenen Wochen kontinuierlich. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. „Wir werden weniger Infektionen haben, je mehr geimpft sind“, so die Kanzlerin.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben   Beschlüsse zur Corona-Pandemie PDF, 75 KB, nicht barrierefrei gefasst. Hier ein Überblick:

3G – geimpft, genesen, getestet

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen sich Ungeimpfte absehbar mehr testen lassen. Die neue Testpflicht soll spätestens ab dem 23. August gelten. Ab einem Inzidenzwert von 35 müssen dann Ungeimpfte für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Aufgrund steigender Infektionszahlen werde bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt, sagte Merkel.

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen. In Landkreisen mit niedrigem Infektionsgeschehen können die Länder beschließen, die 3G-Regel ganz oder teilweise auszusetzen.

Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Corona-Bürgertests für Ungeimpfte ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Merkel sagte: „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden.“

Quarantänepflicht: Das gilt für Geimpfte und Genesene

Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor dem Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer Corona-Erkrankung genesen ist und eine Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten erhalten hat. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus wird es künftig keine Quarantänepflicht mehr für symptomlose enge Kontaktpersonen geben. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

AHA+L-Regel

Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.

Quelle

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