Ilmenau: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

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Nur durch die Unterstützung durch Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer ist die Durchführung der Bundestagswahl möglich.

An dieser Stelle möchte die Stadt Ilmenau dazu aufrufen, sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zu bewerben.

Der Einsatz kann in einem der 47 Wahllokale im Stadtgebiet und den Ortsteilen von Ilmenau erfolgen.

Die wichtigsten Fragen werden im Folgenden kurz beantwortet:

Was muss eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer genau tun?

  • Prüfung der Wahlberechtigung,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe,
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis und
  • Auszählung der Stimmzettel

Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereits seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, freuen wir uns auf Ihre Anmeldung.

Wird die Tätigkeit vergütet?

Helferinnen und Helfer erhalten 40 € als Aufwandsentschädigung gemäß der Wahlhelferentschädigungssatzung der Stadt Ilmenau.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bei der

Stadtverwaltung Ilmenau
Abteilung Personalwesen/Organisation
Am Markt 7
98693 Ilmenau

Tel.: 03677 600-9672 oder per E-Mail an personal@ilmenau.de anmelden.

Mit Ihrer Anmeldung entsteht keine Verpflichtung, bei zukünftigen Wahlen zu helfen.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Berufung von Wahlhelfern verwendet und gespeichert.

Vielen Dank für Ihr Engagement!

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