Erfurt: neues Alkoholverbot für die Innenstadt

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Zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens darf in der Meienbergstraße auf offener Straße kein Alkohol mehr getrunken werden. Das so genannte Alkoholverzehrverbot tritt am ersten Januar in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember nächsten Jahres. Am Freitag wird die entsprechende Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Schritt reagiert die Stadtverwaltung auf eine Vielzahl von Beschwerden von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Bürgerinitiativen über die nächtlichen Zustände in der Straße. Auch Stadtratsmitglieder hatten gefordert, gegen die Missstände in der Meienbergstraße vorzugehen. Immer wieder kommt es dort zu Ruhestörungen, Vermüllung, Verkehrsbehinderungen, Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, aber auch zu Bedrohungen von Mitarbeitenden von Ordnungsbehörde und Polizei. „Ursächlich für diese Störungen ist eine etablierte und gefestigte Partyszene, welche vor allem durch übermäßigen Konsum von Alkohol auffällt“, sagte Erfurts Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt, Andreas Horn. „Diesem Treiben schieben wir mit dem Alkoholverzehrverbot nun einen Riegel vor. Es geht darum, dass ein bisschen Ruhe in die Meienbergstraße kommt, damit die Anwohner schlafen können.“

Auf einer Länge von nur 173 Metern gibt es in der Meienbergstraße neun Schank- und Speisewirtschaften sowie Imbisse. Drei davon bieten nach 22 Uhr, also innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten, Getränke und Speisen auch zum Straßenverkauf an. Mit lauter Musik sowie Sitzkissen und Freigetränken begünstigen und fördern die Gewerbetreibenden das Verweilen ihrer Kundschaft vor Ort. Fast täglich bleiben so in der engen Straße größere Menschenmengen stehen. Über 100 Leute gleichzeitig sind nach 23 Uhr keine Seltenheit. Die Frauen und Männer trinken und essen, unterhalten sich und brüllen sich an (Horn: „enthemmte Schreie“), sie schmeißen Glasflaschen und hinterlassen Speiseverpackungen, mitunter rangeln und prügeln sie sich, urinieren an Hauswände und übergeben sich auf die Bürgersteige. Bei Schallpegelmessungen wurden zwischen 22 und 23 Uhr Spitzenwerte bis zu 82 Dezibel gemessen. Erlaubt sind in der Straße 40 Dezibel. Seit März 2021 beschweren sich immer mehr Anwohnende beim städtischen Fachbereich Ordnung und Sicherheit über die nächtlichen Zustände in ihrer Straße. Allein in diesem Jahr erreichten das Bürgeramt bis zum ersten Dezember 120 Bürgerbeschwerden.

Seit Monaten zeigt die Ordnungsbehörde verstärkt Präsenz, in den Nachtstunden im Schulterschluss mit der Landespolizei.  Weil sich immer wieder Gäste aggressiv verhalten, Mitarbeitende der Ordnungsbehörde umringen, anpöbeln und bedrohen, kann in den Abend- und Nachtstunden nur noch mit polizeilicher Begleitung kontrolliert werden. Axel Apel-Geßner vom Bürgeramt: „Die Kollegen der Polizei haben uns aus manch brenzliger Situation gerettet.“ Das Dezernat für Sicherheit und Umwelt hat eine Kooperationspartnerschaft von Bürgeramt und Polizeiinspektion Erfurt gebildet. „Das Aggressionspotential ist sehr hoch“, bestätigt auch Heike Langguth, Leiterin der Polizeiinspektion Erfurt. 

Wer ab dem ersten Januar gegen das Alkoholverzehrverbot verstößt, dem droht ein Bußgeldverfahren.  Beigeordneter Horn: „Mit einer Bierflasche in der Hand durch die Straße zu laufen, wird aber weiterhin erlaubt sein. Nur stehen bleiben und vor Ort trinken, das geht nicht mehr.“ Das Verbot sei ein „mildes Mittel“. Ein härteres sei ein generelles Außerhausverkaufsverbot für Alkohol oder erweiterte Sperrzeiten. Bisher hat die Stadtverwaltung auf solche Maßnahmen bewusst verzichtet. Apel-Geßner: „Wir wollen den Gewerbetreibenden ja nicht ihre Existenzgrundlage entziehen“. Doch je nachdem, wie das Alkoholverzehrverbot fruchte, könnten auch solche härteren Mittel zukünftig eingesetzt werden.  

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