50 Millionen Euro wird Thüringen 2018 für den Sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Diese Mittel kann die Wohnungswirtschaft über verschiedene Förderprogramme im Bereich Neubau und Sanierung als Darlehen oder Zuschuss für den Sozialen Wohnungsbau abrufen. „Wir waren in den vergangenen Monaten in einem Dialogprozess mit der Thüringer Wohnungswirtschaft. Im Ergebnis haben wir neue Ansatzpunkte gefunden, um unsere Richtlinien zu optimieren. Wir wollen den Sozialen Wohnungsbau stärken, sowohl im Bereich Neubau als auch bei der Modernisierung“, sagte Birgit Keller, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft zu den Tagen der Wohnungswirtschaft heute in Suhl.
Sozialwohnungen, die vor 10, 15 Jahren gebaut wurden, fallen derzeit überall in Thüringen nach und nach aus der Belegungsbindung. „Aktuell gibt es noch circa 16.000 Sozialwohnungen und circa 60 Prozent der Thüringer, die mit ihrem Einkommen einen Anspruch auf so eine Wohnung hätten. Wohnen ist kein Gut wie jedes andere, sondern ein existenzielles Grundbedürfnis. Deswegen müssen wir Mittel und Wege finden, um die Wohnungen länger als ursprünglich vorgesehen in der Belegungsbindung zu halten und neue Belegungsbindungen zu schaffen“, sagte Keller. „Denn klar ist, Wohnen muss für jeden bezahlbar bleiben.“
Die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau werden gerade überarbeitet. So soll bei einer Verlängerung der Belegungsbindung um fünf Jahre auch die Zinsfreiheit bei einem Darlehen um fünf Jahre verlängert werden. Ein Baukostenzuschuss für Neubauprojekte soll anders als bisher auch dann gezahlt werden, wenn die ortsübliche Miete auch ohne diesen Zuschuss erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass der Bauherr zusätzliche Wohnungen bereitstellt, die mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über 15 Jahre versehen werden. Diese Wohnungen werden zudem mit jeweils 15.000 Euro bezuschusst.
„Wir sind beim Stand der jetzigen Planungen der Wohnungswirtschaft bei vielen Wünschen entgegen gekommen, auch manche Kompromisse eingegangen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken“, sagte Keller.
Sehr gut angenommen wurde das Barrierereduzierungsprogramm. „2016 und 2017 haben wir dafür insgesamt fast 20 Millionen Euro eingesetzt. In den letzten zwei Jahren wurde es für 2.600 Wohnungen genutzt, beispielsweise für den Einbau von Fahrstühlen“, sagte Keller. „Wir werden das Programm 2018 fortführen und je nach Bedarf Mittel in vergleichbarer Höhe der Vorjahre bereit stellen“, so Keller.
Die „Herausforderung ländlicher Raum – neue Konzepte für ein starkes Land“ war das Schwerpunktthema der Veranstaltung. Hier sagte Keller: „Ein Dorf braucht mehr als gute Wohnungen. Die Herausforderung für den ländlichen Raum besteht darin, die nötige Infrastruktur zu schaffen und zu erhalten“, sagte Birgit Keller.
So sind Verkehrsinfrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, wichtige Themen im ländlichen Raum mit denen das Infrastrukturministerium befasst ist. Im Bereich Integrierte Ländliche Entwicklungen werden jährlich 50 Millionen Euro in die Dorfentwicklung, Flurbereinigung und ländliche Infrastrukturmaßnahmen investiert. „Unsere Förderrichtlinien im Bereich Integrierte Ländliche Entwicklung haben wir erweitert, um beispielsweise auch Dorfläden fördern zu können“, sagte Keller.
Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die Waren und Dienstleistungen des täglichen oder wöchentlichen Bedarfs anbiete beispielsweise im Bereich Einzelhandel, Lebensmittelhandwerk, Bank, Post oder Tankstelle können bei der Förderung berücksichtigt werden. Ebenso Projektträger, die Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Ärztehäuser oder Dorfläden entwickeln wollen.
Was alles im ländlichen Raum möglich sein könnte, will das Ministerium in den ländlichen Regionen diskutieren. „Das Ministerium arbeitet am Zukunftskonzept Ländlicher Raum. Wir denken den ländlichen Raum vom Dorf her, ausgehend von den Interessen der dort lebenden Menschen. Und wir beziehen die Akteure vor Ort mit ein“, sagte Keller.