Ab dem 1. April 2026 treten in Jena neue Regelungen für das Bewohnerparken in Kraft, die insbesondere die Innenstadt und das Viertel rund um die Lutherstraße betreffen. Wie die Stadtverwaltung am 3. März mitteilte, ist das Ziel dieser Maßnahme eine fairere Verteilung des knappen Parkraums sowie eine Entlastung der Anwohner in dicht besiedelten Gebieten. Laut Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, wolle man damit den hohen Parkdruck mindern und gleichzeitig die Ziele des städtischen Klima-Aktionsplans konsequent umsetzen.
Konkret wird die bestehende Bewohnerparkzone I (Innenstadt) räumlich erweitert und an die aktuellen Parkgebührenzonen angepasst, um eine lückenlose Bewirtschaftung zu gewährleisten. Neu integriert werden Bereiche zwischen dem Leutragraben, der Schillerstraße und dem Carl-Zeiß-Platz. Dies betrifft unter anderem Bewohner der Goethestraße, der Ernst-Abbe-Straße sowie Teile des Leutragrabens und des Carl-Zeiß-Platzes.
Zusätzlich wird die völlig neue Bewohnerparkzone IV „Lutherstraße Ost“ eingerichtet. Dieses Gebiet erstreckt sich östlich der Riedstraße und umfasst unter anderem die Blumenstraße, die Riedstraße sowie Teile der Jahn- und Lutherstraße. Innerhalb dieser Zone gelten unterschiedliche Regeln: Während östlich der Riedstraße ein Mischprinzip (Parken mit Parkschein oder Bewohnerausweis) gilt, ist der Bereich westlich der Riedstraße für reines Bewohnerparken reserviert. In der Lutherstraße greift diese Exklusivität teilweise nur in den Abend- und Nachtstunden zwischen 18:00 und 08:00 Uhr. Ausgenommen bleiben vorerst die Baustellenbereiche am Deutschen Optischen Museum.
Einen Bewohnerparkausweis können alle Personen beantragen, die in der jeweiligen Zone ihren Hauptwohnsitz haben, über keinen privaten Stellplatz verfügen und Halter eines Fahrzeugs bis 3,5 Tonnen sind. Die Beantragung ist bereits seit Februar online über das Service-Portal der Stadt Jena möglich. Die entsprechende Beschilderung in den neuen Zonen sowie die Aufstellung der Parkautomaten erfolgt voraussichtlich Ende März. Die Stadt weist darauf hin, dass trotz der Darstellung im städtischen Kartenportal stets die Beschilderung vor Ort maßgeblich bleibt.


