Mit dem Stadtratsbeschluss 0160/12 vom 18.07.2012 „Verkehrsentwicklungsplan Erfurt – Teil Innenstadt einschließlich Wirtschaftsverkehr“ wurde diese Konzeption als Handlungsgrundlage für die Stadtverwaltung bestätigt. Gleichzeitig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, ein Parkraumkonzept für die Innenstadt zu erarbeiten. Dieses wurde mit dem Stadtratsbeschluss 0129/14 am 29.01.2015 bestätigt. In diesem Konzept wurde nachgewiesen, dass die Einführung des Bewohnerparkens zum Schutz der Anwohner gerechtfertigt ist und die Anwohner damit eine größere Chance auf einen freien Stellplatz in Wohnungsnähe haben.
Die Stadtverwaltung hat in den Jahren 2017 und 2018 dieses vom Stadtrat beschlossene Parkraumkonzept umgesetzt. Neben der Neuordnung der Bewohnerparkgebiete war damit auch die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung verbunden. Dies bedeutete nicht nur erhebliche Änderungen an der verkehrsregelnden Beschilderung, sondern auch die Aufstellung von 110 neuen Parkscheinautomaten.
Nachdem am 1. September die Parkscheinautomaten in den Bewohnerparkgebieten 1, 4 und 5 in Betrieb gegangen sind, folgen nun mit den Bewohnerparkgebieten 2 und 3 die Bereiche in der nordöstlichen und südöstlichen Innenstadt. Ab 2. Januar wird der Silvester-Vandalismus-Schutz an allen Parkscheinautomaten entfernt, ab 4. Januar gilt dann auch in den Bereich 2 und 3 die Gebührenpflicht für alle Verkehrsteilnehmer, die über keinen Bewohnerparkausweis verfügen. Die Parkgebühren können an den neuen Parkscheinautomaten oder bequem per Handyparken bezahlt werden.
Viele Nutzer haben sich in den letzten vier Monaten bei der Stadtverwaltung gemeldet und die komplizierte Menüführung an den neuen Parkscheinautomaten beklagt. Das Tiefbau- und Verkehrsamt arbeitet gemeinsam mit dem Hersteller der Parkscheinautomaten daran, die Bedienbarkeit intuitiver und damit freundlicher zu gestalten. Sobald diesbezüglich Verbesserungen zu verzeichnen sind, wird die Stadtverwaltung informieren.