Gera: Neue Zuständigkeiten für Auszahlung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

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Durch das Starke-Familien-Gesetz wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen verbessert. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGBII gelten seit 01. August 2019 mit dem Haupt- bzw. Weiterbewilligungsantrag als beantragt. Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGBII („Hartz 4“) erhalten, erhalten ab 01. Januar 2020 auch die Leistungen aus dem Bildungspaket ausschließlich vom Jobcenter Gera. Für die konkrete Geltendmachung der Leistungen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Gera, Reichsstraße 15, Tel. 0365-857 700.

Bezieher von Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGBXII bzw. Kinderzuschlag (KiZ) beantragen die Leistungen weiterhin bei der Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Soziales, Gagarinstraße 99 – 101 oder Stadtservice „H35“, Heinrichstraße 35 (gegenüber Gera Arcaden).

Folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können in Anspruch genommen werden:
– gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
– Kosten für eintägige oder mehrtägige Ausflüge der Schule, des Schulhortes oder der Kindertageseinrichtung
– Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in Form einer monatlichen Pauschale von 15,- €
– Unterstützung zur Beschaffung des persönlichen Schulbedarfes (150,- € pro Schuljahr)
– ergänzende angemessene Lernförderung, wenn diese tatsächlich benötigt wird
– Schülerbeförderung

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