Gera: neue Gebührensatzung mit leicht steigenden Gebühren bei der Musikschule

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Mit einer neuen Gebührensatzung will die Stadt Gera allen Nutzern ihrer kommunalen Musikschule „Heinrich Schütz“ einen gleichberechtigten Zugang zu musischer Bildung sichern. Die Gebührensatzung solle im Januar 2020 vom Stadtrat diskutiert und beschlossen werden, kündigte Oberbürgermeister Julian Vonarb an. Zum 1. August 2020 seien für alle Nutzer leicht steigende Gebühren vorgesehen. Damit werde erstmals nach sechs Jahren wieder ein Teil der allgemeinen Kostensteigerungen weitergegeben. „Für uns sind nicht die Kosten, sondern die Teilhabe möglichst vieler Menschen an Kultur- und Bildungsangeboten ausschlaggebend. Denn musisch-kulturelle Bildung wirkt mehrfach positiv auf die Entwicklung der Persönlichkeit und der Gesellschaft“, betonte der OB seine inhaltliche Überzeugung. Ebenso unterstrich er sein Bekenntnis für die Region und der Rolle der Stadt Gera als Oberzentrum. Beide grundlegenden Ansätze seien letztlich ausschlaggebend dafür gewesen, auf erhöhte Musikschulgebühren für Nutzer anderer Landkreise und Städte zu verzichten. Der Rückzug des Landkreises Greiz aus der Kostenbeteiligung an der Musikschule „Heinrich Schütz“ solle nicht auf den Rücken von Familien ausgetragen werden.

Der Unterstützung von Familien diene auch die Umwandlung der bisherigen „Kinderer-mäßigung“ in eine „Familienermäßigung“. Damit könnten weitere Erwachsene zum Musizieren in der Familie motiviert werden. Derzeit seien fast 90 Prozent der Nutzer der musikalischen Bildungsangebote der Musikschule Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Als weitere zentrale Anliegen der neuen Satzung stellte der OB den Erhalt der Vielfalt und der Möglichkeiten gemeinsamen Musizierens heraus: „Mit dem Beschlussvorschlag bekennen wir uns zu Vielfalt und Qualität der instrumentalen Angebote und der tänzerischen Ausbildung unserer Musikschule“, erklärte Julian Vonarb. Eine ausgewogene Gebührenstruktur sei Grundlage für das Musizieren in Ensembles und Orchestern, dem im Ausbildungsangebot der kommunalen Musikschule eine besonders hohe Bedeutung zukomme. Auch für Kooperationen, zum Beispiel mit den Spezialklassen für Musik am Goethegymnasium/ Rutheneum, sei ein gleichberechtigter Zugang zum Bildungsangebot der Musikschule unabdingbare Voraussetzung.

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