Erfurt: nach gerichtlichem Vergleich – Baumfällungen auf dem Petersberg sollen gemeinsam abgestimmt werden

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Die Erfurter Stadtverwaltung und der Stadtverband des BUND Thüringen haben sich vorm Oberverwaltungsgericht Weimar (OVG) auf einen Vergleich geeinigt.

Gemeinsame Abstimmung über Baumfällungen im Petersberg-Wäldchen

In den kommenden vier Wochen wollen beide Seiten gemeinsam darüber entscheiden werden, welche Bäume im Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) auf dem Petersberg gefällt werden müssen.

Dafür soll ein innerer und ein äußerer Bereich zu Grunde gelegt werden.
Der Randbereich des GLB-Wäldchens wurde mit 20 Meter Breite definiert. Dort besteht eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht für die angrenzenden Bebauungen, Wege und Straßen. In diesem Bereich dürfen Bäume gefällt werden. Ist der BUND mit einer Fällung nicht einverstanden, kann diese trotzdem durchgeführt werden, muss aber durch eine Ersatzpflanzung im GLB-Wald ausgeglichen werden. Die Stadt darf dabei entscheiden, welche Art Gehölz gepflanzt wird. Gleichzeitig müssen Bäume im Inneren des Wäldchens (außerhalb des 20-Meter-Streifens) stehen bleiben, wenn dort Uneinigkeit zwischen Stadt und BUND herrscht. Nach Ansicht der Erstinstanz, die das OVG übernommen hat, liegt dort keine Verkehrssicherungspflicht vor.

„Wir begrüßen diese Einigung sehr. Damit können wir nun endlich das Wäldchen am Petersberg verkehrssicher machen und mit dem Waldumbau beginnen. Die Anpflanzung von geeigneten Baum- und Straucharten soll helfen, das Wäldchen dauerhaft zu erhalten und stabil zu entwickeln“, so Andreas Horn, Dezernent für Sicherheit und Umwelt der Stadt Erfurt.

Der BUND Erfurt spricht von einem „tragfähigen und umsetzbaren Kompromiss“. „Stadtplanung und Naturschützende können jetzt bei der Entwicklung des Wäldchens am Petersberg zusammenarbeiten, um dessen Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz bestmöglich zu erhalten“, sagte Robert Bednarsky, Vorsitzender des BUND Stadtverbands Erfurt. Im November 2019 hatte der Verband beim Verwaltungsgericht Weimar ein Fällungsverbot von Bäumen im GLB beantragt.

Quelle

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