Überregionale Impfzentren starten am Mittwoch in Gera und Erfurt

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Terminvergabe für AstraZeneca jetzt auch für über 65-Jährige mit Vorerkrankungen und für alle über 70-Jährigen, Unterpriorisierung aufgehoben

Am Mittwoch, 10. März, werden die beiden überregionalen Thüringer Impfzentren in Mittelthüringen und Ostthüringen ihre Arbeit aufnehmen. In der Messehalle Erfurt und in der Panndorfhalle Gera stehen dann jeweils zwölf Impfkabinen zur Verfügung, um bis zu 10.000 Menschen wöchentlich zu impfen. Gesundheitsministerin Heike Werner wird zum Start im Impfzentrum in Gera zu Gast sein.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Das ist ein weiterer Meilenstein in unserer Thüringer Impfstrategie. Ich freue mich sehr, dass wir nun bald in noch größerem Umfang impfen können. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement innerhalb sehr kurzer Zeit. Bis zu 60.000 Impfungen sind mit den beiden Impfzentren bis Ende März machbar. Damit verfolgen wir weiter konsequent unser Ziel, bis Ostern zehn Prozent der Thüringerinnen und Thüringer die Erstimpfung zu ermöglichen. Gleichzeitig bereiten wir das zweite Quartal vor, für das deutlich größere Impfstoffmengen angekündigt sind. Ich hoffe, dass wir dazu bald konkrete Zahlen bekommen. Wir sind jedenfalls startklar.“

Die Standortwahl erfolgte anhand wesentlicher Faktoren wie der Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem ausreichenden Parkplatzangebot und der Barrierefreiheit.

Dazu erklärt der Geraer Oberbürgermeister Julian Vonarb: „Für die Stadt Gera ist das Impfzentrum ein großer Gewinn. Wir schaffen nicht nur eine Möglichkeit zur Impfung direkt vor Ort, sondern auch für die gesamte Region Ostthüringen. Die Panndorfhalle erfüllt alle Voraussetzungen, die ein solches Impfzentrum benötigt. Mein Dank geht an alle Akteure, die dieses Projekt in so kurzer Zeit hochprofessionell umgesetzt haben.“

Zur Anwendung kommt zunächst der Impfstoff von AstraZeneca. Nach der gestrigen Aktualisierung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission können nun in den Impfzentren kurzfristig auch Termine für Menschen im Alter von über 70 Jahren und über 80 Jahren sowie für über 64-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen angeboten werden. Die Terminbuchung ist im Terminvergabeportal www.impfen-thueringen.de bereits seit gestern Abend möglich.

Mit den inzwischen zur Verfügung stehenden Impfkapazitäten kann außerdem die Unterpriorisierung aufgehoben und die Priorisierungsstufe 2 vollständig geöffnet werden. Zusätzlich zu den jetzt bereits Impfberechtigten können dann auch Polizei- und Ordnungskräfte, die zum Beispiel bei Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, und Soldatinnen und Soldaten, die im Ausland eingesetzt werden, eine Impfung erhalten.

„Damit zeigt sich einmal mehr, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und allen Beteiligten sind wir schnell und flexibel in der Lage, auf die sich ändernden Bedingungen zu reagieren. Vor allem in den überregionalen Impfzentren in Gera und Erfurt sind aktuell ausreichend Termine verfügbar. Ich rufe daher alle impfberechtigten Thüringerinnen und Thüringer auf: Informieren sie sich über die Corona-Schutzimpfung und nehmen sie das Impf-Angebot an! Buchen sie einen Impftermin und informieren Sie bitte auch Bekannte und Verwandte über die Möglichkeit der Impfung. Es gibt jetzt bereits sehr viele Menschen in Thüringen, die impfberechtigt sind. Sie müssen aber auch davon erfahren. Allein die Gruppe der 70- bis 80-Jährigen umfasst in Thüringen rund 230.000 Personen. Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso besser sind wir alle geschützt. Nur so kommen wir zurück zur Normalität“, so Werner.

Termine vereinbaren können also die folgenden Personengruppen:

  • Personen im Alter von über 80 Jahren
  • Personen im Alter von über 70 Jahren
  • Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in stationären oder teilstationären Einrichtungen,
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung,
  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie21),
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind,
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind oder
  • Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sind.
  • Personal in medizinischen Einrichtungen (umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt);
  • Personal in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
  • Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne Patientenkontakt sowie
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind

Nähere Einzelheiten zu den impfberechtigten Personen gibt es auch stets aktuell unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge.

Die neuen überregionalen Impfzentren erweitern das Netz der bestehenden 29 Impfstellen. Letztere bleiben auch weiter geöffnet, um sicherzustellen, dass Menschen, die älter als 80 Jahre und weniger mobil sind, wohnortnah und mit möglichst kurzer Anfahrt ein Impfangebot wahrnehmen können.

Zwei weitere größere Impfzentren sollen nach Ostern im Süden und Norden Thüringens eröffnen. Details dazu geben wir bekannt, sobald der Planungsstand dies zulässt. 

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