Jena: Gebühren für Außenbestuhlung werden auch im Mai erlassen

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Auch im Mai 2021 werden keine Gebühren für Außenbestuhlungen in Jena erhoben.

Für den Monat Mai 2021 wird allen Gastronomien und Gastronomen, welche eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr erlassen.

Die Sondernutzungsgebühr wird für diesen Monat nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden. 

Betreibende von gastronomischen Einrichtungen müssen keinen gesonderten Antrag für die Aussetzung stellen.

Quelle

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