Das Bildungsministerium hat in den vergangenen Tagen die Bescheide zur Berufsschulnetzplanung 2022–2026 an die 22 Schulträger in Thüringen verschickt. Sie enthalten die wesentlichen Festlegungen über den zukünftigen Zuschnitt der Berufsschulstandorte im Land und gehen auf teilweise veränderte Rahmenbedingungen bei Schülerzahlen in bestimmten Ausbildungsgängen ein. Vorangegangen waren langwierige und zum Teil unabgeschlossene Planungsprozesse in den Kommunen und anschließende Verhandlungen über einzelne Ausbildungsgänge in den Bildungsregionen, bei denen Bildungsminister Holter vermittelt hat.
Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Mit den Bescheiden stellen wir als Land nun rechtliche Klarheit für die kommenden Jahre her. Damit wissen demnächst alle angehenden Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wo im kommenden Schuljahr welche Fachklassen gebildet werden. Die Bescheide fußen auf den vielen in den Regionen erreichten Kompromissen. Wir konnten gemeinsam viele unterschiedliche Interessen ausgleichen und dabei insbesondere die starke Berufsschullandschaft in Stadt und ländlichem Raum erhalten. Es hat lange gedauert, weil sich viele Kommunen zunächst schwergetan hatten, untereinander gemeinsame regionale Lösungen zu verabreden. Umso wichtiger ist für mich, dass wir in den von mir geführten Vermittlungsgesprächen die wichtigsten gemeinsamen Ziele erreicht haben: Alle Berufsschulstandorte bleiben erhalten. Auch der ländliche Raum wird weiter eine starke Berufsschullandschaft haben, die zum Teil sogar weiter gestärkt werden kann.“
Minister Holter weiter: „Berufsschulnetzplanung ist aufgrund schwankender Schülerzahlen und der vielen verschiedenen zu berücksichtigenden Faktoren ein Kraftakt auf vielen Seiten. Ich danke allen Landrätinnen und Landräten sowie Oberbürgermeistern für die konstruktiven Diskussionen und die vielen guten Lösungen für die kommenden Jahre. Wir haben gemeinsam gezeigt, dass Land und kommunale Familie wichtige Strukturentscheidungen gemeinsam voranbringen können.“
Für die Erstellung des regionalen Berufsschulnetzplanes sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger verantwortlich und stimmen sich dabei in den Bildungsregionen mit Nachbarkreisen und den beteiligten Kammern und zuständigen Stellen ab. Grundlage der Planungen bilden die Regelungen unter anderem zu Mindestschülerzahlen je Klasse. Viele Kreise hatten im Jahr 2021 verspätete vorläufige Planungen oder sogar lediglich Stellungnahmen beim Bildungsministerium eingereicht. Ein intensiver Vermittlungsprozess folgte, bei dem Minister Holter in allen Bildungsregionen intensive Gespräche geführt hat. Auf Grundlage der nun übermittelten Bescheide des Bildungsministeriums müssen die Kommunen nun zügig ihre Beschlüsse zum jeweiligen Schulnetzplan des Kreises aktualisieren.
„Ich habe immer gesagt, dass der vom Land gesetzte Rahmen, insbesondere die Mindestschülerzahl, kein Dogma ist, dass es also Ausnahmen geben kann. Sie müssen aber Ausnahmen bleiben. Alle Kommunen müssen sich auch für die Zukunft im Klaren sein, dass Berufsschulnetzplanung immer auch auf das Leben reagieren muss: Berufswünsche ändern sich, und die demografische Situation muss ebenfalls beachtet werden. Zukunftsfähige Strukturen erwachsen aus einem klaren Blick, der nicht nur den eigenen Kirchturm sieht. Mit der nun gefundenen Struktur haben wir Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“
Die an den einzelnen Berufsschulstandorten vorgesehenen Bildungsgänge werden in den kommenden Wochen zusammengefasst auf der Homepage des Bildungsministeriums veröffentlicht. Alle Berufsschulstandorte bleiben erhalten.
Ausgewählte Veränderungen bei einzelnen Fachklassen (diese Übersicht ist exemplarisch und nicht vollständig):
- Bildungsregion Ost: Die Landkreise Greiz und Altenburger Land führen für angehende Kaufleute für Büromanagement ein Wechselmodell ein, um den Ausbildungsgang in der Region zu halten. Azubis dieser Fachrichtung werden jahresweise alternierend an den beiden Berufsschulstandorten beschult. Das Bildungsministerium hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Ausbildungsgang aufgrund zu geringer Schülerzahlen nach Gera zu verlegen. Der nun gefundene Kompromiss ist tragfähig. Der Ausbildungsjahrgang 2022 wird in Greiz-Zeulenroda beschult.
- Am Berufsschulstandort Erfurt wird eine Landesfachklasse für Rechtsanwaltsfachangestellte eingerichtet. Die Fachklassen in Mühlhausen und Gera werden wegen zu geringer Schülerzahlen nicht fortgeführt.
- Erstmalig am Standort Sömmerda werden Industriekaufleute und Industriemechaniker des Einzugsbereichs Weimar, Weimarer Land, Erfurt und Sömmerda ausgebildet. Für diese Berufe entfällt die Beschulung am Standort Erfurt.
- Die umwelttechnischen Berufe werden künftig vom ersten Ausbildungsjahr an in Landesfachklassen am Standort Weimar ausgebildet. Aufgrund dauerhaft zu niedriger Schülerzahlen werden diese Berufe nicht mehr im ersten Ausbildungsjahr in Altenburg beschult.
- Im Kammerbezirk der Handwerkskammer Erfurt werden künftig Fleischerinnen und Fleischer am Standort Mühlhausen, Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (Schwerpunkt Fleischerei) am Standort Erfurt ausgebildet.