Im Jahr 2017 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, bei 8,35 Milliarden Euro. Durch die in Paragraf 5 Absatz 6 Regionalisierungsmittelgesetz festgelegte Steigerung der Mittel um 1,8 Prozent hätten sich die zugewiesenen Mittel im Jahr 2018 auf rund 8,5 Milliarden Euro erhöht, heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2018“, der als Unterrichtung (20/672) vorliegt.
Tatsächlich ausgegeben worden seien von den Ländern im Jahr 2017 7,43 Milliarden Euro und im Jahr 2018 7,83 Milliarden Euro. „Die im Jahr 2018 ausgezahlten Regionalisierungsmittel sind erneut nicht in voller Höhe, sondern nur zu rund 92 Prozent für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verwendet worden. Die verbleibenden Mittel stehen den Ländern in den Folgejahren noch zur Verfügung“, heißt es dazu in der Unterrichtung.
Im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert blieb der Vorlage zufolge 2018 der Anteil der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an den gesamten verausgabten Mitteln (78 Prozent). Leicht angestiegen seien die Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur im SPNV.
Auf der Grundlage der Angaben der Länder in den Verwendungsnachweisen für das Jahr 2018 geht die Bundesregierung von einem zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel aus. „Die verausgabten Regionalisierungsmittel wurden insbesondere für den SPNV eingesetzt. Die geplante Verwendung der noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verausgabten Mittel wurde von den Ländern erläutert.“ Aus Sicht der Bundesregierung seien die Verwendungsnachweise der Länder für das Jahr 2018 insoweit „nicht zu beanstanden“.
Autor: Deutscher Bundestag.