Black Friday: Verbraucher-Tipps gegen Shopping-Fallen

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Am 25. November ist Black Friday. Er läutet das Weihnachtsshopping ein und kommt mit seinen Rabatten besonders dieses Jahr wie gerufen. 

Inflation sowie steigende Kosten für Energie und Lebensmittel bedeuten für die meisten von uns Abstriche im Weihnachtsbudget. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Schnäppchen in Wahrheit gar keines ist und sich im schlimmsten Fall als Abzocke erweist.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) klärt auf. Mit unseren Tipps zu den Themen Preistransparenz, Dark Patterns und mehr können Shopping-Fallen Ihnen nichts mehr anhaben.

Online-Shopping: Mit wem habe ich es zu tun?

Gerade bei unbekannten Online-Shops ist es wichtig, sich zu informieren, bei wem man einkauft. Kundinnen und Kunden sollten einen Blick ins Impressum werfen: Gibt es überhaupt eines? Sind alle Daten vollständig? Wirkt die Adresse authentisch? Mithilfe von Online-Kartendiensten wie Google Maps kann einfach nachvollzogen werden, ob sich an der angegebenen Anschrift wirklich ein Laden oder zumindest ein Lager befindet. 

Es kann sich lohnen, die Telefonnummer anzuwählen, um zu überprüfen, ob jemand abhebt.

Auch der Bereich „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) sollte auf der Webseite nicht fehlen. Ein kurzes Hineinlesen kann Aufschluss geben: Wirkt hier etwas seltsam? Gibt es ungewöhnliche Klauseln?

Weitere Tipps sind im Artikel „Wie erkenne ich einen Fake-Shop im Internet?“ des EVZ zu finden.

Preistransparenz: Handelt es sich wirklich um ein gutes Angebot?

Es kommt vor, dass Händler die Preise kurz vor dem Black Friday anheben, um sie anschließend wieder zu senken. Das EVZ empfiehlt daher, Preise über einen längeren Zeitraum zu beobachten, zum Beispiel über Preisvergleichsseiten.

Seit Mai 2022 gibt es durch die sogenannte EU-Omnibus-Richtlinie eine Neuerung, die für mehr Preistransparenz bei Sonderangeboten sorgt. Neben dem reduzierten Preis müssen Händler zusätzlich den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben.

Wenn der Preis in mehreren Schritten ohne Unterbrechung ermäßigt wurde, kann der Händler auch den Preis angeben, den er vor Beginn der schrittweisen Ermäßigung berechnet hat. 

Dark Patterns: Sich nicht unter Druck setzen lassen

Wir alle kennen die berühmten Nachrichten à la „Nur noch zwei Artikel verfügbar“ oder „Zehn andere Personen haben dieses Produkt im Warenkorb“. Solche Marketing-Methoden werden Dark Patterns genannt. Sie wollen das Verhalten von Kundinnen und Kunden beeinflussen und sie zum Kauf drängen.

Darunter fallen auch ablaufende Countdown-Timer oder beschämende Nachrichten wie „Ich verzichte freiwillig auf den Rabatt und zahle lieber den vollen Preis“.

Nur in den seltensten Fällen handelt es sich dabei um wirkliche Schnäppchen. Käuferinnen und Käufer sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und sich Zeit nehmen, das Angebot zu analysieren.

Mehr zum Thema ist im Artikel „Dark Patterns – die dunkle Seite des Internets“ zu lesen.

Eine sichere Bezahlmethode wählen

Zahlungen sollten Schnäppchenjägerinnen und –jäger nur auf sicheren Webseiten tätigen, deren URL mit „https“ und dem Vorhängeschloss-Symbol beginnt. 

Das EVZ empfiehlt, Zahlungsdaten niemals auf Webseiten, dem PC oder dem Smartphone zu speichern. Zwar müssen diese dann bei jedem Vorgang neu eingegeben werden, jedoch sind sie so vor Datenpannen und Hacker-Angriffen geschützt.

Getreu der Regel „erst die Ware, dann das Geld“ sollte man niemals per Vorauskasse bezahlen. Als sicheres Zahlungsmittel zählt zum Beispiel die Kreditkarte. Bei Betrug oder Nichtlieferung ist es manchmal möglich, Beträge über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren zurückbuchen zu lassen.

Gewährleistung, Widerruf & Co.: Falls etwas schiefgeht, haben Kunden Rechte

Dank der gesetzlichen Gewährleistung haben Kundinnen und Kunden europaweit ein Recht auf ein funktionierendes Produkt. Defekte Ware muss der Händler ersetzen oder reparieren oder er muss den Kaufpreis erstatten. 

Online gekaufte Produkte können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einfach zurückgeschickt werden. Der sogenannte Widerruf sollte schriftlich erklärt werden, zum Beispiel in einer E-Mail an den Verkäufer. Auch hier handelt es sich um eine europäische Regelung. Ein paar wenige Ausnahmen bestehen für schnell Verderbliches wie Nahrung, individualisierte Produkte wie gravierten Schmuck oder versiegelte Hygieneprodukte.

Oft gehen reduzierte Produkte mit dem Hinweis einher, dass sie vom Umtausch ausgeschlossen seien. Gewährleistungsrechte bei Mängeln sowie das Widerrufsrecht für Online-Käufe gelten jedoch trotzdem.

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