Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen überwiegend elektronisch in den Finanzämtern ein.
Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 76,2 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2022 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 3,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Die ELSTER-Quote der bis zum 31.12.2023 eingereichten Grundsteuerwerterklärungen lag bei 83,2 Prozent.
„Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im vorderen Drittel. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.
Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Voraussetzungen für den Abruf von Bescheinigungen sind, dass sich der Bürger mit seiner Identifikationsnummer unter www.elster.de registriert und der Nutzung zur vorausgefüllten Steuererklärung zugestimmt. Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung zur Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung wird ein Abrufcode per Briefpost an den Bürger versendet. Dieser wird für jeden Abruf der Bescheinigungen benötigt.
Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.
Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung für Einkommensteuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern sowie von Pensionärinnen und Pensionären (einfachELSTER) wurde im Jahr 2023 im Freistaat in 2.536 Fällen genutzt. Das sind fast 1.000 Fälle mehr als im Einführungsjahr 2022. Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich.
Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Das übernimmt das Finanzamt mit den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.
ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Ganz neu ist die App „ElsterSecure“. Sie bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bei ELSTER und Diensten, die den ELSTER Login verwenden, in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. Damit können die Nutzer überall auf Mein ELSTER zugreifen.
Mit der App MeinElster+, die seit gut einem Jahr im Einsatz ist, können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografieret, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart. Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese einfach digital übermittelt werden. Bis heute verzeichnete die App bundesweit 285.000 Downloads.