Erfurt sucht Bürger für den Beteiligungsbeirat der Stadt

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Die Stadt Erfurt setzt dieses Jahr ein innovatives Konzept zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung um. Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 7. März 2018 die “Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt”. Diese Satzung kann im Internet einsehen.

Der Beteiligungsrat ist ein ehrenamtliches, beratendes Gremium nach der städtischen Hauptsatzung. Er soll neben Stellungnahmen zu Beteiligungskonzepten Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Bürgerbeteiligung zu verbessern. Der Beteiligungsrat soll Ansprechpartner für die Zivilgesellschaft, die Stadtverwaltung und den Stadtrat für das Thema “Beteiligung” sein.

Im Rahmen dieses neu zu bestellenden Beteiligungsrates werden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erfurt bei vielfältigen Möglichkeiten mitwirken, die das Leben in der Stadt und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verbessern. Sie sollen dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger bessere Möglichkeiten erhalten, um an städtischen Entscheidungen und der Gestaltung der Stadt, sei es an baulichen Projekten oder städtischen Konzepten, mitzuwirken, als auch Prioritäten bei der Ausgabe von Finanzen zu setzen.

Dieses Anpacken und in die Wege leiten ist für Erfurt wichtig. Gesucht sind daher Persönlichkeiten, die an praktizierter Demokratie interessiert sind. Jeder der Interesse hat, kann sich bewerben. Von den eingegangenen Bewerbungen werden 15 Bürgerinnen und Bürger ausgelost, die als Beteiligungsbeirat vom Oberbürgermeister berufen werden. Mit der Berufung erhalten die Beiräte die Möglichkeit, an einem Qualifizierungsworkshop die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben.

Die Bewerber und Bewerberinnen sollten an folgenden Aufgaben interessiert sein:

  • für die Vorhabenliste und die Bürgerbeteiligungskonzepte Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen abzugeben,
  • die Stadtverwaltung und den Stadtrat bei geplanten Beteiligungsverfahren, insbesondere bei der Methodenwahl, Themenstellung und Umsetzung zu beraten,
  • Ansprechpartner/-in für Bürger/-innen, Stadtverwaltung und Stadtrat in Sachen Bürgerbeteiligung zu sein,
  • die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Leitlinien einer kooperativen Bürgerbeteiligung zu begleiten und externe Partner/-innen zur Evaluation der Leitlinien auszuwählen.

Um die Mitgliedschaft kann sich jede Person bewerben, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bürger/-in der Stadt Erfurt sein
  • mindestens 18 Jahre alt sein (2 Jugendliche unter 27 Jahren werden durch den Stadtjugendring als Mitglieder benannt)
  • konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig
  • Motivation für Bewerbung sowie Interesse an Bürgerbeteiligung und deren Umsetzung aufweisen
  • Interesse an Fortbildung

Die Tätigkeit der Mitglieder des Beteiligungsrates ist für die Dauer von 4 Jahren angelegt und ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung erfolgt nach Maßgabe der Hauptsatzung der Stadt Erfurt.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2018.

Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung die Auslosung der Mitglieder des Beteiligungsrates. Als Termin ist der 24. September 2018 im Erfurter Rathaus angedacht.

Die schriftliche Bewerbung ist unter Verwendung des beigefügten Formulars an die Landeshauptstadt Erfurt, Dezernat Umwelt, Kultur und Sport, Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement, Frau Osterloh, Fischmarkt 11, 99084 Erfurt, zu richten. Formulare gibt es auch direkt in der Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement.

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