Gera: Fördermittel für den Denkmalschutz 2019 können beantragt werden

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Für das Haushaltsjahr 2019 können noch Anträge zur Bereitstellung von Fördermitteln der Denkmalpflege gestellt werden.

Zuwendungsempfänger können Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen im Sinne des § 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz sein. Die nachrichtliche Liste der Kulturdenkmale und Denkmalensembles der Stadt Gera kann im Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung eingesehen werden.

Der Freistaat Thüringen gewährt in begrenztem Umfang Zuwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Gegenstand der Förderung sind Kulturdenkmale einschließlich Denkmalensembles oder Teile von Kulturdenkmalen. Förderfähig sind denkmalpflegerische Mehraufwendungen von Maßnahmen der Substanzerhaltung. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Der letztmögliche Abgabetermin für Fördermittelanträge ist der 30. September 2018 beim Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung, Untere Denkmalschutzbehörde, Kornmarkt 12, 07545 Gera.

Formulare können unter Denkmalschutz@gera.de angefordert werden oder sind unter www.gera.de herunterzuladen. Bei Rückfragen oder Beratungen steht die untere Denkmalschutzbehörde zur Verfügung. Detaillierte Angaben zum Verfahren sind in der Richtlinie für die Bewilligung von Zuwen-dungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Denkmalförderrichtlinie) vom 08.12.2003 unter www.thueringen.de/denkmalpflege nachzulesen oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzusehen.

Quelle

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