Weimar: Polizeidirektor Ralf Kirsten soll 1. Beigeordneter werden

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Oberbürgermeister Peter Kleine hat den Weimarer Polizeidirektor Ralf Kirsten (56) als seinen Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Weimar (1. Beigeordneter) benannt.

Die Wahl zum Bürgermeister findet am 24. Oktober im Rahmen der Stadtratssitzung im Marie-Juchacz-Saal statt und war mit der Wahl des früheren Bürgermeisters Peter Kleine zum Oberbürgermeister nötig geworden.

Der neue Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Stadt Weimar soll das Dezernat II der Stadtverwaltung, Ordnung, Sicherheit und Soziales, führen, das derzeit noch kommissarisch vom Oberbürgermeister und der Beigeordneten Dr. Claudia Kolb geleitet wird

Der gebürtige Suhler Ralf Kirsten ist seit 2009 Leiter der Polizeiinspektion Weimar. Neben seiner Tätigkeit im Polizeidienst, die ihn seit 1980 über Berlin und Suhl nach Meiningen, Altenburg, Saalfeld schließlich nach Weimar führte, erwarb er den polizeiinternen Abschluss als Polizeifachlehrer für Kriminalistik, Kriminologie und Recht. Ralf Kirsten ist im höheren Polizeidienst tätig.

Ehrenamtlich engagiert er sich im Lions Club Weimar Classic und ist Mitglied im Plan International.

Der zukünftige Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wird durch die anwesenden Stadträte und –rätinnen plus dem Oberbürgermeister nach folgendem Prozedere gewählt.

1.    Vorstellung der Bewerber für die Wahl des Ersten hauptamtlichen Beigeordneten (BM)

2.    Fragen an den Bewerber durch die Fraktionen

3.    Durchführung Geheime Wahl

4.    öffentlicher Auszählung der Wahlzettel durch den Ältestenrat und Bekanntgabe Wahlergebnis

5.    Nach § 39 Abs. 2 ThürKO ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit  bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

6.    Rückfrage durch die Vorsitzende des Stadtrates, ob gewählte Person die Wahl annimmt.

Quelle

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