Lebensmittelüberwachung in Thüringen: 35.475 Kontrollen und 34 Strafanzeigen

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Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute in Erfurt über die im Jahr 2017 von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse informiert.

Sozialministerin Heike Werner sagte: „Der weit überwiegende Anteil der Unternehmerinnen und Unternehmer in Thüringen handelt verantwortungsbewusst gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und hält die gesetzlichen Bestimmungen ein. 90 Prozent der kontrollierten Lebensmittelbetriebe und Einrichtungen wiesen keine oder nur geringfügige Mängel auf, die keine behördlichen Maßnahmen erforderten. Lediglich 7,6 Prozent der Lebensmittelproben, 12,7 Prozent der Proben von kosmetischen Mitteln und 11,2 Prozent der Proben von Bedarfsgegenständen waren zu beanstanden. Nur 0,6 Prozent der untersuchten Proben wurden als gesundheitsschädlich bzw. gesundheitsgefährdend beurteilt. Die Ergebnisse knüpfen an die positive Entwicklung der vergangenen Jahre in Thüringen an. Das sind gute Nachrichten.“

Betriebskontrollen:
Die Lebensmittelüberwachungsämter haben im Jahr 2017 in 17.211 Betrieben und Einrichtungen insgesamt 35.475 Kontrollen durchgeführt. In 1.845 Betrieben wurden Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, die behördliche Maßnahmen nach sich zogen. Es wurden 728 Verwarnungen ausgesprochen, 233 Bußgeldverfahren eingeleitet und 1.950 Verfügungen zur Abstellung der Mängel erlassen.

Fast die Hälfte aller festgestellten Verstöße (45 Prozent) gingen auf Mängel der allgemeinen Betriebshygiene zurück, wie beispielsweise unzureichende Ausstattung der Betriebsräume oder ungenügende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Fehlende Schulung des Personals, nicht ausreichende Eigenkontrollen und Fehler bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel waren weitere Beanstandungsgründe.

In 25 Fällen sind Betriebe vorübergehend geschlossen worden und 34-mal musste Strafanzeige erstattet werden.
Schwerpunktkontrolle der Verpflegung in Gemeinschaftsverpflegungen auf die Verwendung von Risikolebensmitteln:
Thüringen hat sich diesbezüglich an einem bundesweit aufgelegten Programm beteiligt. In medizinischen Einrichtungen oder in Pflegeheimen werden auch gesundheitlich empfindliche Personengruppen mit Speisen versorgt. Daher kommt den Betreibern dieser Einrichtungen, einschließlich der verantwortlichen Klinik- und Heimleitungen sowohl bei der Herstellung der Speisen als auch bei der Auswahl des Speisenangebots eine maßgebliche Verantwortung zu.

Zur Unterstützung der Verantwortlichen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Information „Sicher verpflegt – Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen“ veröffentlicht. Darin wird empfohlen, auf die Abgabe bestimmter Lebensmittel an Personen mit geschwächten Abwehrkräften zu verzichten. Zu den dort aufgeführten Lebensmitteln gehören beispielsweise so beliebte Produkte wie Sauermilchkäse oder Teewurst.

Für das Programm wurden in Thüringen 271 Kontrollen durchgeführt und es wurde festgestellt, dass in 167 Einrichtungen die Information des BfR nicht bekannt waren. In 206 Einrichtungen wurden die als risikoreich eingestuften Lebensmittel angeboten.

Entscheidend ist, ob und in welcher Menge zum Zeitpunkt des Verzehrs gesundheitlich bedenkliche Mikroorganismen in der fertigen Speise zu erwarten sind. Bei der Verpflegung von Personen, deren körpereigenen Abwehr gegenüber Infektionen beeinträchtigt ist, darf Rohmilch oder unbehandeltes Ei nicht verwendet werden. Verbraucher können sich und ihre pflegebedürftigen Angehörigen vor lebensmittelbedingten Infektionen schützen, indem sie Lebensmittel tierischen Ursprungs nur in erhitzter Form anbieten und eine strenge Küchenhygiene einhalten. Obst und Gemüse zum Rohverzehr sollte geputzt, gründlich gewaschen und möglichst geschält werden.

Lebensmitteluntersuchungen: Im Jahr 2017 wurden im Landesamt für Verbraucherschutz 7.456 Lebensmittelproben, davon 169 aus der Warengruppe Wein, 286 Proben von kosmetischen Mitteln, 454 Proben von Bedarfsgegenständen und 17 Tabakproben untersucht. 4.044 Proben stammten von Thüringer Herstellern, 505 Proben aus anderen Mitgliedstaaten der EU und 270 Proben aus Drittländern.

Von den 528 beanstandeten Lebensmittelproben entfielen überdurchschnittlich viele auf die Warengruppen Fleischerzeugnisse und Wurstwaren, feine Backwaren, Konfitüren und Fruchtaufstriche, Honig und zubereitete Speisen. Hinsichtlich der Beanstandungsgründe liegen in diesem Jahr erneut Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften an der Spitze (249 Proben). Es folgen irreführende Angaben oder eine wertgeminderte Beschaffenheit (189 Proben) und die Beurteilung als nicht zum Verzehr geeignet (90 Proben).

Von den beanstandeten Proben im Jahr 2017 mussten 48 Proben als gesundheitsschädlich bzw. gesundheitsgefährdend beurteilt werden. Hierbei handelte es sich vorrangig um mikrobiologische Kontaminationen und Verunreinigungen mit Fremdkörpern (wie z. B. Glas, Metall oder Kunststoff).

Außerdem wurden 6.010 Proben im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes untersucht, die der Überprüfung von Schlachttieren und tierischen Erzeugnissen auf Rückstände verbotener Stoffe oder Überschreitungen der Höchstmengen zugelassener Tierarzneimittel oder Umweltkontaminanten wie Quecksilber dienten. In keinem Fall wurden verbotene Stoffe oder Höchstmengenüberschreitungen von Tierarzneimitteln nachgewiesen.

In Einzelfällen waren die zugelassenen Grenzwerte für Kupfer in der Leber von Schlachttieren überschritten, was auf den Eintrag über Futtermittel zurückgeführt wurde. Einzelne Überschreitungen der Grenzwerte von Quecksilber und in einem Fall von DDT, einem seit Jahrzenten in der EU nicht mehr verwendeten Insektizid, gehen vermutlich auf Umweltkontaminationen zurück.

Die Untersuchung von Milch, Eiern und Honig auf Rückstände verbotener Stoffe, Tierarzneimittel und Kontaminanten, wie beispielsweise Dioxin, ergaben in keinem Fall eine Überschreitung der zulässigen Höchstgehalte.

Der vollständige Bericht ist online abrufbar unter:
https://www.thueringen.de/mam/th7/tmsfg/lebensmittel/lebensmittelbericht_2017_internet.pdf

Hintergrund:
Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist in Thüringen eine gemeinsame Aufgabe des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Landkreise und kreisfreien Städte. Ziel ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände. Hinzu kommt der Schutz vor Irreführung und Täuschung. Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit sind Betriebe, in denen nach Auswertung aller zur Verfügung stehenden Informationen eher Mängel zu erwarten sind. So bestand die höchste Kontrollintensität mit 88 Prozent kontrollierter Betriebe bei den gewerblichen Herstellern auf Einzelhandelsstufe.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/lebensmittel/

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