Gera: Haushalt 2019 wurde genehmigt

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Stadt für 2019 handlungsfähig / Investitionen in Schulen können fortgesetzt werden / keine Bedarfszuweisungen beantragt / keine Auflagen für Gera / zuverlässige Absprachen zwischen Stadt und Rechtsaufsicht / keine Streichzwänge bei freiwilligen Ausgaben

Die Verwaltung der Stadt Gera hat am 7. März vom Thüringer Landesverwaltungsamt die Genehmigung des vorgelegten Haushaltsentwurfs für das Jahr 2019 erhalten. Kurz vor 14 Uhr ging ein Fax im Bereich des Oberbürgermeisters ein. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit dem Bescheid zudem die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Gera für die Jahre 2013 bis 2023 ohne Auflagen genehmigt. Der (in Paragraf 4 der Haushaltssatzung der Stadt Gera festgesetzten) Höchstbetrag für Kredite, um die Liquidität der Stadt zu sichern, wurde in Höhe von 48.950.000 Euro bewilligt.

„Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht für unsere gesamte Stadt, weil wir damit wieder handlungsfähig werden. Ohne Haushaltsgenehmigung wären die Möglichkeiten der Verwaltung stark eingeschränkt“, erklärt Oberbürgermeister Julian Vonarb. „Ohne Freigabe des Haushalts dürfen wir keine Investitionen vornehmen, also zum Beispiel keine Schulen sanieren. Nun haben wir die Erlaubnis und können auch in diesem Jahr aktiv werden.“ Der Oberbürgermeister bedankte sich in der Stadtratssitzung bei den Mitgliedern des Stadtrates, die am 24. Januar dem Entwurf nach nur einem Gremiendurchgang zugestimmt hatten. „Die Stadtratsmitglieder haben sich sehr konstruktiv verhalten. Ich bin sehr dankbar für diesen Vertrauensvorschuss, der im Wahljahr keine Selbstverständlichkeit ist.“ Dank der guten und zügigen Zusammenarbeit könne es nun in Gera weiter vorwärts gehen. Seinen Dank äußerte der Oberbürgermeister auch gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Thüringer Landesregierung, die durch eine geänderte Regelung der Stadt entgegen gekommen war. „Das ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wir wollen in den nächsten Jahren wieder auf eigene Füße kommen“, erklärte Vonarb. Letztmals erhielt die Stadt Gera im März 2012 eine Haushaltsgenehmigung, allerdings erst am 28. März 2012.

Neben der Fortsetzung von Investitionsmaßnahmen an Schulen, wie z.B. Campus Rutheneum, Ostschule, Grundschule 14, Liebe-Gymnasium, können neue Investitionen an der SBBS Gesundheit und Soziales begonnen werden. Mit der Haushaltsgenehmigung können beispielsweise der Digitalfunk der Leitstelle, Großspielgeräte, die Betriebs- und Geschäftsausstattung von Schulen sowie weitere barrierefreie Bushaltestellen umgesetzt werden. Infrastrukturmaßnahmen, wie die Wiesestraße und die Zoitzbergbrücke an der B 92, werden selbstverständlich fortgesetzt. Die in der Haushaltssatzung 2019 enthaltenen so genannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ca. 13,8 Millionen Euro sichern die planmäßige Fortführung von Investitionen über das Jahr 2019 hinaus u.a. für die Schulbaumaßnahmen Ostschule und Liebe-Gymnasium.

Mit der vorliegenden Genehmigung kann die Haushaltssatzung 2019 in den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera am 13. März 2019 veröffentlicht werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzepts 2013 – 2023 ohne Auflagen ist ein Novum. Damit steht nun erstmals die Höhe der freiwilligen Leistungen nicht mehr im direkten Fokus des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Ungeachtet der genannten Erfolge hat die Stadt Gera weiter den stetigen Abbau des Liquiditätskredites nachzuweisen und darauf zu achten, dass die geplanten Ausgaben im Haushaltsvollzug nicht überschritten werden. Während in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung nur Ausgaben getätigt werden dürfen, für die eine gesetzliche oder zu Beginn des Haushaltsjahres eine vertragliche Verpflichtung besteht, kann die Stadt Gera nun nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2019 alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben leisten, u.a. freiwillige Leistungen im Bereich der Museen, des Tierparks, der Musikschule, der Spielplätze und Grünflächen. Auch die Ortsteilpauschalen können uneingeschränkt ausgezahlt werden.

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