Erfurt: neue Allgemeinverfügung für Rinder

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Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Erfurt hat für alle Rinderhalter, die Tiere im Stadtgebiet Erfurt halten, eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin werden Untersuchungen und Bestimmungen zum Verbringen von Rindern, zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVD) angeordnet.

Die BVDV-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Rindern. Sie wird in Deutschland seit dem 01.01.2011 staatlich bekämpft. Im April trat die Verordnung (EU) 2016/429 („EU-Tiergesundheitsrecht“) in Kraft und überlagert somit nationale Regelungen der BVD-Verordnung.

Rinderhalter haben nunmehr sicherzustellen, dass jedes neugeborene Kalb nicht später als 20 Tage (zuvor 30 Tage) negativ auf BVDV-Antigen oder -Genom getestet wird. Weiterhin sind in der Allgemeinverfügung Regelungen zum Erlangen eines Status „frei von BVD“-Betriebes  und Ausnahmemöglichkeiten enthalten.

Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite Landeshauptstadt Erfurt unter www.erfurt.de/ef138957 sowie zu den Geschäftszeiten im Sekretariat beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt eingesehen werden.

Die BVDV-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Rindern. Sie wird in Deutschland seit dem 01.01.2011 staatlich bekämpft. Im April trat die Verordnung (EU) 2016/429 („EU-Tiergesundheitsrecht“) in Kraft und überlagert somit nationale Regelungen der BVD-Verordnung.

Rinderhalter haben nunmehr sicherzustellen, dass jedes neugeborene Kalb nicht später als 20 Tage (zuvor 30 Tage) negativ auf BVDV-Antigen oder -Genom getestet wird. Weiterhin sind in der Allgemeinverfügung Regelungen zum Erlangen eines Status „frei von BVD“-Betriebes  und Ausnahmemöglichkeiten enthalten.

Die Allgemeinverfügung  wird am 20.08.2021 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und tritt am 21.08.2021 in Kraft. Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann  auch auf der Internetseite Landeshauptstadt Erfurt unter sowie zu den Geschäftszeiten im Sekretariat beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt eingesehen werden.

 Allgemeinverfügung zum Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission

Quelle

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