Start Blog Seite 1295

Die 10 Gebote für den Kauf einer Apple Smartwatch

0
Apple Watch - Apple Pressedienst
Apple Watch – Apple Pressedienst

Das der Kauf einer Apple Smartwatch nicht ganz einfach werden würde, war klar. Mittlerweile sind aber auch die Regeln bekannt und gerade bei der Abholung im Store hat sich das Unternehmen da einige Punkte einfallen lassen die sicher für einige Kritik sorgen werden.

Die 10 Gebote für den Kauf einer Apple Watch:

  1. Du sollst nur eine Apple Watch pro Nase kaufen.
  2. Du sollst deine Uhr nicht direkt begehren sondern nur vorbestellen und zum Liefertermin im Tempel Apple-Store abholen.
  3. Du sollst deine Uhr nur in dem Shop reservieren, den du vorher ausgesucht hast.
  4. Du sollst deine Gelüste zügeln, denn nach der Reservierung ist die Uhr frühesten ab 24.April für dich im Shop vorhanden.
  5. Du sollst pünktlich zum Termin der Abholung erscheinen. Komme nicht eine Stunden zu früh oder eine Stunde zu früh sondern komme zur angegeben Zeit, denn nur dann ist deine Apple Watch für dich bereit.
  6. Du sollst deinen Ausweis mit in den Tempel App-Store und ihm dem freundlichen Verkäufer zeigen, auf dass dieser sicher gehen kann, dass du dich nicht für deinen Nächsten ausgibst.
  7. Dein Ausweis soll ein Lichtbild enthalten und nicht abgelaufen sein, sondern dich im Antlitz des Herrn zweifelsfrei identifizieren zu können.
  8. Du sollst genug Geld mitbringen, denn hier gibt es nichts geschenkt und wenn du dir schon so eine geile Uhr an das Handgelenk pappen willst, dann solltest du auch dafür löhnen können.
  9. Du sollst Apple nicht betrügen und versuchen, online mehr Modelle zu bestellen.
  10. Du sollst die Apple Mitarbeiter nicht mit deinem iPhone schlagen, weil dir diese Gebote nicht gefallen.

Falls sich jemand fragt, warum Apple hier so restriktiv vorgeht: Es könnte mit den Produktionsproblemen zusammen hängen. Eventuell geht das Unternehmen davon aus, die Nachfrage zum Verkaufsstart nicht befriedigen zu können.

Was macht eigentlich SIMSme – der Messengerdienst der Deutschen Post?

0

simsmeWas macht eigentlich SIMSme – der Messengerdienst der Deutschen Post? – Eventuell erinnert sich ja noch jemand an SIMSme. Die deutsche Post hatte unter diesem Namen einen Konkurrenten zu WhatsApp gestartet, der gerade im Bereich des Datenschutzes einiges besser machen sollte. Beispielsweise gibt es einen Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Also genau das, was anderen Konkurrenzen von WhatsApp wie Threema, Telegram oder ChatSecure auch machen. Bei so viel Innovation lohnt es sich, mal nachzuschauen, was aus dem Projekt der Post geworden ist.

1 Millionen Downloads-Schwelle geknackt

Bereits im März gab es hier eine interessante Nachricht. Der Messenger wurde 1 Millionen Mal herunter geladen. Das sagt natürlich noch nicht viel über die Zahl der wirklichen aktiven Nutzer aus, ist aber zumindest einmal eine Hausnummer. Im Vergleich zu WhatsApp wirken die Zahlen aber vergleichsweise mager, kommt der Dienst doch trotz einiger Einschränkungen im gewerblichen Bereich auf mehr als 30 Millionen deutsche Nutzer. Die Post versucht daher derzeit mit massivem Werbebudget die Kunden zu überzeugen. So wirbt der 1.FC Köln im Fußball bis 2017 für SIMSme als Hauptsponsor und auch bei den DFB-Spielen konnte man SIMSme Bandenwerbung in großer Anzahl sehen.

Ob das ausreichen wird um die Nutzer von WhatsApp abzuziehen? Eher fraglich. Die Sicherheit, die SIMSme angeblich so sehr von WhatsApp unterscheidet, ist nur für einen technischen Zielgruppe relevant und nicht für die breite Masse. Für die Techniker ist dann aber eine NoGo, dass der Quellcode des Messengers nicht offen ist – man also der Deutschen Post vertrauen muss, wenn es um die Aussagen zur Technik geht. Betrachtet man sich die aktuellen Abhör-Skandale und Grenzüberschreitungen bei den Geheimdiensten, ist dieses Mißtrauen durchaus gerechtfertigt.

Neben den Sicherheitsaspekten gibt es einige Punkte bei der Bedienung, die Nutzer immer wieder kritisieren. So wirkt die App im Vergleich langsam und hakelig. Schreiben macht keinen wirklichen Spaß. Wenn die Benutzung eher Frust statt Lust ist, wirkt sich das natürlich auch auf die dauerhafte Nutzung des Dienstes aus.

Die Facebook Fanpage von SIMSme wirkt auch vergleichsweise lustlos. Der letzte Beitrag ist von Ende März, sehr aktiv wirken die Fans nicht.

Alles in allem ein eher trauriges Bild von der deutschen Konkurrenz.

 

 

 

HTC feiert das HTC One M9 mit einem zerstörten iPhone

0

Unter dem Hashtag #canocrush lässt HTC den us-amerikanischen Baseball-Star Robinson Cano per Baseball Schläger ein iPhone zerstören. Natürlich schön in Slow-Motion um das Ganze auch genießen zu können. Direkte Anspielungen auf das HTC One M9 sucht man dagegen vergeblich. Die neuste Version des Smartphone hat zwar auch einen Slow-Motion Modus, wurde aber für die Aufnahmen von HTC nicht verwendet.

So viel Pauschalabgaben zahlt man pro Smartphone

0

pixabay-cc0-kette

Die GEZ für Handys und Smartphones ist durch die Neuregelung der Haushaltsabgabe mittlerweile passe. Nach wie vor gibt es in Deutschland aber pauschale Abgaben, die für Handys entrichtet werden müssen. Die Urheberechtsabgabe ist dabei eine pauschale Gebühr, die für alle Geräte erhoben werden darf, mit denen private Kopien von Musikstücken möglich wären. Die Regelungen gehen noch auf die Leerkassetten aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zurück und vergütet pauschal das Recht auf Privatkopien mit der Kassette bzw. dem Handy. Die Gebühr kommt auch nicht dem Staat zu gute sondern fließt an die Verwertungsgesellschaften der Künstler wie beispielsweise die GEMA.

Die Gebührenhöhe der pauschalen Abgabe liegt dabei unterschiedlich, je nach technischer Ausstattung des Gerätes. Seit 1.Januar 2011 sind die Gebühren wie folgt gestaffelt:

  • ohne Touchscreen: 12,00 €
  • mit Touchscreen und weniger als 8 GB Speicherkapazität: 16,00 €
  • mit Touchscreen und 8 GB Speicherkapazität oder mehr: 36,00 €

Mittlerweile hat sich auch der Europäische Gerichtshof mit diesem Modell beschäftigt, denn solche Abgaben gibt es nicht nur in Deutschland sondern europaweit. Der EUGH hat allerdings ein sehr komplexes Urteil gesprochen, das in der Praxis noch sehr weit interpretiert werden muss. Dabei wurde vor allem zwischen primären und sekundären Speichermedien unterschieden, wie das umgesetzt wird ist aber noch offen. Möglicherweise gibt es eine Lockerung im Bereich der Pauschalabgabe für Handys, sicher ist das jedoch nicht.

Sicher ist in jedem Fall, dass die erhobenen Gebühren in Deutschland innerhalb der EU mit am höchsten sind. Bereits 2013 hat die EU diesen Bereich untersucht und dabei deutliche Unterschiede festgestellt:

Urheberrechtsabgabe Mobiltelefone mit einem Speicher von 32 GB:

  • Deutschland: 36 Euro
  • Ungarn: 18 Euro
  • Frankreich: 10 Euro
  • Litauen: 4.34 Euro
  • Italien 0,9 Euro
  • Rumänien 0,5 Prozent des Verkaufspreises (2,5 Euro bei 500 Euro Kaufpreis)

Eine Änderung scheint in dem Bereich aber nicht in Sicht. In Deutschland gibt es mit der GEMA und der VG Wort starke Lobbyorganisationen der Künstler, die diese hohen Gebühren durchsetzen. In anderen Ländern scheinen die Künstler an dieser Stelle deutlich weniger gut organisiert zu sein. Bei diesen Zahlen scheinen die Forderung der Politik, dass Kunst sich lohnen müsse, etwas deplatziert.

 

Sprachsteuerung: Alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden

0

Sprachsteuerung: Alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden – Immer mehr Smartphones bieten es als Zusatzfunktion an: eine Sprachsteuerung mit der man die wichtigsten Funktionen des Handys auch per Sprachbefehl ausführen kann. Man muss also nicht mehr das Handy aus der Tasche holen und sich durch die Menüs klicken, es reicht den korrekte Befehl zu nennen und das Smartphone reagiert.

Die gnadenlosen Tester der BILD-Zeitung beschrieben diesen Vorteil wie folgt:

Das Smartphone hört ständig zu, kann so jederzeit auf Zuruf aktiviert werden. Damit es nicht auf alle Geräusche reagiert, lernt es die Stimme seines Besitzers kennen und antwortet nur ihm.

Früher hätte man so etwas eine Wanze genannt, mittlerweile ist es ein besonderes und exklusives Feature bei einem Smartphone.

Die Sprachsteuerung lässt sich unterschiedlich aktivieren, je nachdem welchen Hersteller und welches Gerät man nutzt. Eines ist aber gleich: Damit dieses System funktioniert, muss das Handy jederzeit die Umgebung abhören um einen eventuelle Befehl auch mit zu bekommen. Die Mikrofone sind also immer aktiv und ob die empfangenen Daten eventuell auch gespeichert oder weiter gegeben werden, wissen nur die wenigsten Kunden. Selbst wenn der Hersteller hier zusichert, dass nichts ins Netz übertragen wird, bleibt die Möglichkeit, dass eine App oder Malware auf dem Handy dies doch tut.

Samsung hat (bei TV Geräten) aus diesem Grund extra einen Passus in den AGB hinterlegt um auf dieses Risiko hin zu weisen. Wer die Sprachsteuerung nutzt, sollte besser keine schmutzigen Worte verwenden und auch nichts Privates sagen, denn das könnte unter Umständen im Netz landen. In den AGB ist für solche wichtigen Hinweise auch der richtige Platz, denn Studien zeigen, dass Nutzer diese Passagen besonders intensiv lesen, wenn sie mehr als 40 Seiten umfassen.

Der ursprüngliche Hinweis in den AGB wurde mittlerweile entschärft:

“ … Please be aware that if your spoken words include personal or other sensitive information, that information will be among the data captured and transmitted to a third party through your use of Voice Recognition.” This is part of their speech-recognition tech, which uses third parties (whose privacy policies Samsung doesn’t make any representations about) to turn your words into text. …“ (via)

Trotzdem bleibt es dabei: aufgezeichnete Sprache kann auch im Netz landen.

Mittlerweile sind auch die Datenschützer auf diesen Umstand aufmerksam geworden. Das Bayerische Landesamtes für Datenschutz hat mehrere TV geprüft und viele Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt. Im Smartphone Bereich dürfte es ähnlich aussehen.

Es kann also nur noch einige Jahre dauern, bis sich die Politik dieses Themas annimmt und gesetzliche Grundlagen schafft, die dem BND und dem Verfassungschutz Zugang zu diesen Daten ermöglichen.

Deutschland auf Platz 29 beim Internet-Speed weltweit

0

Deutschland liegt beim schnellen Internet in Europa unter dem Durchschnitt und auch im internationalen Bereich sieht es vergleichsweise schlecht aus. Im The State of the Internet Report von Akamai (Stand 4.Quartal 2014) belegt Deutschland gerade mal Platz 29 unter den Ländern mit den schnellsten Internet-Anschlüssen. Dank der Bundesregierung und der Telekom sind selbst Technik-Riesen wie die Schweiz oder Tschechien vor der Bundesrepublik angesiedelt.

Aber es soll besser werden. Mit Günther Oettinger als Digitalem Kommissar für Europa und Dieter Gorny als „Beauftragten für Kreative und Digitale Ökonomie“ kann da eigentlich kaum noch etwa schief gehen. Spätestens 2018 werden wir schnelles Internet haben, womöglich sogar mit Bandbreiten von 50Mbit/s. Bleibt die Frage wie schnell das Internet dann in der restlichen Welt wohl sein wird.

infografik_1064_Top_10_Laender_mit_dem_schnellsten_Internetzugang_n
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Zwangs-Abstieg im Basketball dank Windows Update

0

windows-updateAls Privat-Nutzer von Windows kennt man das Problem: Nach dem Download der Uploads möchte Windows gern neu gestartet werden und dann kann es beim Startvorgang durchaus einige Zeit dauern, bis der normale Desktop wieder zur Verfügung steht.

Die Paderborner Finke Baskets traf ein solches Update mitten in einem Liga-Spiel. Die Saison war für die Zweitliga Basketballer bisher ohnehin nicht so toll gelaufen und vor dem Spiel kam dann auch noch ein Update dazu, dass die Rechner zur Steuerung der Anzeigetafel lahm legte. Nicht so schlimm, sagte man sich in Paderborn, so was ist ja schnell gemacht. Die manuelle Ersatz-Anlage in Betrieb zu nehmen, lohnt sich deswegen wohl auch nicht. Aus dem „schnell“ wurden dann fast 25 Minuten, die sich das Update hin zog. Erst wurden die Registry Einträge (405 von 35678) auf den neusten Stand gebracht, dann der Rechner für das Update vorbereitet und danach die Updates eingerichtet (1 von 17, schalten Sie den Rechner bitte nicht aus …). Es hätte auch noch schlimmer kommen können, denn Fehler in diesem Prozess können die Dauer des Update-Prozesses noch deutlich verlängern.

Das Spiel wurde daher mit einer halbe Stunde Verzögerung angepfiffen. Die Regeln sind in diesem Bereich eindeutig: „eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15 Minuten verursacht und dies zu vertreten hat“ wird bestraft. Im Falle von Paderborn bestand die Strafe aus der Aberkennung des Sieges aus diesem Spiel sowie einem Punkt Abzug als Strafe. Da der Tabellenstand der Mannschaft ohnehin schlecht war, bedeutet dies nun den Abstieg von Paderborn aus der zweiten Basketball-Bundesliga. Der Verein will gerichtlich gegen diese Strafe vorgehen, ob das etwas ändert, ist aber nicht sicher.

Möglicherweise wird das Gericht an der Stelle Milde walten lassen. Wer mit Windows arbeiten muss, ist in der Regel bereits bestraft genug und es reichen vielleicht 100 gemeinnützige Stunden mit Linux um den Verein von einem Umdenken zu überzeugen.

Minority Report – Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg?

0

Kann man Verbrecher vorher sehen? Im Hollywood Streifen Minority Report hatte Tom Cruise mit den entsprechenden Vorhersagen zumindest extreme Schwierigkeiten. Mittlerweile könnte dieses Szenario teilweise Realität werden, denn in einigen Bundesländern wird geplant, Techniken zur statistischen Auswertung und Weissagung von Verbrechen testweise in Betrieb zu nehmen.

Technik-Partner ist dabei das Institut für musterbasierte Prognosetechnik (IfMPT), die eine Technik namens PRECOBS einsetzen (nicht zu verwechseln mit den Precoqs aus dem Film) um bei sogenannten Tageswohnungseinbrüchen wiederholte Einbrüche vorher zu sagen. Auf der Webseite hört sich das so an:

Es wurde ein neues prognostisches Verfahren entworfen, das unter Kenntnis der Deliktvorkommen der Vergangenheit und unter Entwicklung deliktfeldspezifischer Merkmale signifikante und quantitativ nachweisbare Aussagen über die Entwicklung in einem geografisch eingegrenzten Einsatzgebiet liefert. Ziel des Verfahren ist es, zeitliche und räumliche Deliktkonzentrationen (near repeats) zu prognostizieren.

Auf deutsch: da wo es einen Einbruch gab, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit bald einen weiteren Einbruch geben. Das ist natürlich sehr verkürzt und ignoriert viele statistische Details dieses Verfahrens, trifft aber in etwa den Kern. Es lohnt sich also in Bereichen, in denen es zu Einbrüchen gekommen ist, häufiger Polizisten Streife gehen zu lassen. Zumindest so lange bis die Einbrecher das mitbekommen und sich auf das System einstellen. Ein Einbruch abseits damit die Polizei da ordentlich Leute hin schickt um zu bestreifen und dann hat man im Rest der Stadt Ruhe.

Übrigens:

„Bei den bisherigen Projekten gelang es IfmPt, eine Folgedeliktquote von über 80 % zu erzielen.“

Ein sensationeller Wert, der zeigt, wie gut geschult die zum Einsatz gekommenen Verbrecher sind.

Keiner* zahlt mit dem Handy

0

zahlung-handy

Keiner zahlt mit dem Handy. Naja zumindest fast keiner. In der aktuellen Studie der Deutschen Bundesbank zum Zahlungsverhalten der Deutschen, kam das mobile Bezahlen bei einem Gesamtumsatz von einer halben Millionen Euro immerhin auf einen Gesamtbetrag von 77.49 Euro. Ganze fünf von etwa 20.000 Bezahlvorgängen wurden per Handy abgerechnet.