Erfurt: Betrunkener Fußgänger muss nun mit Strafverfahren rechnen

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Eine Verkehrskontrolle der eher unerfreulichen Art beschäftige am frühen Dienstagmorgen, gegen 2:10 Uhr, den Inspektionsdienst Süd der Erfurter Polizei. Anlass war ein Fußgänger, der die Johannesstraße in Erfurt bei einer roten Ampel überquerte.

Die zufällig in der Nähe befindlichen Polizisten suchten daraufhin das Gespräch zum 57-Jährigen. Insbesondere aufgrund einer offensichtlichen Alkoholisierung sollte er auf die Gefahren seines Verhaltens hingewiesen werden, auch wenn die Verkehrsdichte in den Nachtstunden hier eher gering ist. Den eher zur Sensibilisierung gedachten Hinweis nahm der 57-Jährige jedoch zum Anlass, sich sehr unkooperativ zu verhalten. Auch die Angabe seine Personalien verweigerte er und brachte hierbei deutlich seine Missachtung zum Ausdruck.

Den Beamten blieb daher zur Feststellung seiner Personalien nur die Möglichkeit, ihn nach einem Ausweis zu durchsuchen. Die Androhung einer Durchsuchung missfiel dem 57-Jährigen jedoch derart, dass er die Beamten unvermittelt mit einem Schlag gegen den Oberkörper angriff. Zur Abwehr wurde er zu Boden gebracht und anschließend gefesselt. Nun konnte auch die Identität geklärt werden.

Aus einer eher einwirkend und hinweisend gedachten Kontrolle wurde so ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte. Das zu erwartende Verwarngeld für das Überqueren einer roten Ampel als Fußgänger beläuft sich auf gerade mal fünf Euro. Das nun eingeleitete Strafverfahren hingegen sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor, die fünf Euro mit Sicherheit übersteigen wird. Der 57-Jährige wird sich nun fragen müssen, ob er hier eine gute Entscheidung getroffen hat.

Quelle.

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