Bund verlängert die Corona-Teilhabe-Fonds

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Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen waren in den vergangenen Monaten hart von den Folgen der Pandemie betroffen. Auch rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, litten unter Schließungen und Umsatzausfällen. Viele dieser Unternehmen konnten zunächst nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren. Der Deutsche Bundestag stellte daher Ende vergangenen Jahres für die genannten Institutionen 100 Millionen Euro bereit. Über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde eine Förderrichtlinie erlassen und eine Verwaltungsvereinbarung auch mit Thüringen geschlossen. Seit Januar 2021 konnten die Hilfen über die Integrationsämter der Länder, in Thüringen beim Integrationsamt Suhl, für den Zeitraum von September 2020 bis März 2021 beantragt werden. Dieser Zeitraum wurde nun bis Mai 2021 verlängert. Das heißt, Anträge sind weiterhin möglich.

Die wesentlichen Eckpunkte der Förderung sind:

  • Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätshilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind.
  • Die Beilhilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig.
  • Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Liquiditätsengpass bereits durch eine andere stattliche Förderung ausgeglichen ist.
  • Antragsformulare stehen auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter zur Verfügung.

Die Umsetzung des Programms erfolgt durch die Integrationsämter bzw. Inklusionsämter des jeweiligen Bundeslandes, in Thüringen durch das Integrationsamt Suhl. Anträge können noch bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Erläuterungen zum Antragsverfahren sowie die Antragsunterlagen gibt es unter: https://www.integrationsaemter.de/100-Millionen/908c/index.html

Weitere Informationen zur Verlängerung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/bundesregierung-verlaengert-leistungen-zur-teilhabe.html

Quelle

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