Jena erhebt weiterhin Straßenbaubeiträge

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Auch wenn die Thüringer Landesregierung für Mitte 2019 ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (KAG) angekündigt hat, das faktisch die Abschaffung der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen vorsieht und sich zudem für ein Moratorium einsetzt, nach dem von den Kommunen im Vorgriff auf die angestrebte Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2019 keine Ausbaubeitragsbescheide mehr verschickt werden sollen, erhebt die Stadt Jena auch weiterhin solche Kommunalabgaben

Wie Rainer Sauer, Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena (KSJ) erklärte, müsse und werde man für alle abgeschlossenen und nach dem derzeit gültigen Kommunalabgabengesetz beitragspflichtigen Straßen noch Straßenbaubeiträge und Vorausleistungen auf Straßenbaubeiträge erheben. Das sehe auch die entsprechende Satzung der Stadt Jena vor, sagte Sauer. So schön es für die Grundstückseigentümer klingen mag, ab Mitte 2019 keine Beiträge mehr zahlen zu müssen, so gelte die gesetzliche Grundlage bis zur KAG-Änderung und dem Inkrafttreten eines neuen Thüringer Kommunalabgabengesetzes unverändert weiter, berichtete der Abteilungsleiter und hinterfragt auch, ob der plötzliche Verzicht von denen als gerecht empfunden wird, die in der Vergangenheit schon Beiträge bezahlt haben. Was in Fällen langer Straßen in Jena, wie der Erfurter Straße / Humboldtstraße, auch bedeute, dass zukünftig der eine Hausbesitzer Beiträge gezahlt hat, sein Nachbar aber davon verschont wird.

Auch ein mögliches Moratorium zur Nicht-Erhebung von Beiträgen im Vorgriff auf eine mögliche Gesetzesänderung sieht der Beitragsexperte kritisch. Dieses bräuchte seiner Ansicht nach Gesetzesform, um die Wirkungen der aktuell gültigen Normen des ThürKAG „auszubremsen“, bevor sie abgeschafft werden, so der Abteilungsleiter. Ganz davon abgesehen, dass es bisher nur Absichtserklärungen und keinen „letter of intent“ gibt, wann und wie Städten wie Jena Geld aus dem Landeshaushalt für Einnahmeausfälle in ihrem 2019er Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan ersetzt wird, sagte er.

Wie es konkret weitergehen wird, darüber würde zu entschieden sein, wenn das Moratorium oder ein Gesetzentwurf vorliege, sagte Rainer Sauer. Hier bereits jetzt eine Vorentscheidung zu treffen, hält er für falsch. Klar ist nach seinen Worten aber, dass sobald der Landtag das Gesetz verabschiedet hat, die Stadt Jena selbstverständlich die neue Gesetzesregelung anwenden wird.

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