Gleich fünf Personen wurden gestern Mittag unberechtigter Weise an der Kiesgrube in Schwarza festgestellt. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten die 8 bis 79-jährigen Personen auf dem Gelände fest, als sie dort badeten. Das Betreten des Betriebsgeländes ist ausdrücklich verboten – das Baden in der Kiesgrube erst recht. Zumindest die volljährigen Badegäste müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruches rechnen.