Nordhausen: Bundespolizei kann Haftbefehl umsetzen

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Bundespolizisten kontrollierten gestern Nachmittag gegen 15:30 Uhr einen 31-jährigen Deutschen im Bahnhof Nordhausen. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes im Polizeilichen Informationssystem kam heraus, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Den Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen erlassen, weil der Mann eine gegen ihn verhängte Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte. Zu dieser hatte das Amtsgericht Nordhausen den 31-Jährigen wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Weil er die geforderten 700 Euro nicht aufbringen konnte, lieferten die Beamten den in Nordhausen wohnenden Mann in die Justizvollzugsanstalt Tonna ein.

Schon am Samstag vollstreckten Bundespolizisten einen Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Deutschen in Nordhausen. Auch diesen hatten die Beamten im Bahnhof kontrolliert, und auch er hatte eine Geldstrafe – hier in Höhe von 525 Euro – nicht bezahlt. Das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt hatte den Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Den Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen erlassen. Die Beamten brachten den ebenfalls in Nordhausen Wohnenden zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Tonna.

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