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Sicherheits-Apokalypse bei Apples iOS

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sicherheit-pixabay-cc0-777x422Sicherheits-Apokalypse bei Apples iOS – Das es mittlerweile bereits einen Jailbreak für iOS 8.4 gibt, obwohl die Version noch nicht offiziell gelauncht ist, scheint derzeit das kleinere Problem. iOS Nutzer haben auf iPhone und iPad derzeit ganz andere Probleme.

So sind etwa 1.500 Apps möglicherweise angreifbar, weil sie veraltete Bibliotheken nutzen. Diese Apps wurden ca. 1.5 Millionen mal herunter geladen. Damit sind wahrscheinlich auch 1,5 Millionen Geräte angreifbar. Das bedeutet, dass persönliche Daten auf den Geräten sowie Passwörter und die Kommunikation unter Umständen ausgelesen und verbreitet werden kann.

Wer sich für die Details interessiert, kann diese auf deutsch bei ZDNet nachlesen. In der Kurzform ist das Problem:

Der Fehler steckt in einer AFNetworking genannten Open-Source-Bibliothek, die viele iOS-Anwendungen für Netzwerkfunktionen benutzen. Die im Januar 2015 freigegebene Version 2.5.1 überspringe die Überprüfung von SSL-Zertifikaten, was die Nutzung gefälschter Zertifikate und damit die Entschlüsselung des Datenverkehrs erlaube.

Mittlerweile gibt es bereits erste Anwendungsfälle für diese und andere Sicherheitslücken. Mit einem manipulierten WLAN Hotspot kann man beispielsweise alle iPhone im Sendebereich, die problematische Apps nutzen mehr oder weniger zum Absturz bringen. Es hilft dann nur noch, sich aus dem Bereich des WLAN zu entfernen, anders bekommt man die Geräte nicht mehr zum Laufen. Da das Gerät sonst nicht mehr genutzt werden kann ist eine Deaktivierung der fatalen Verbindung anders nicht möglich.

Wirklichen Schutz gegen die Lücken gibt es nicht. Diese Tipps sind bekannt:

  • nicht mit unbekannten/merkwürdigen WLAN Systemen verbinden
  • aktuell iOS Version nutzen (auch wenn dies nicht vollständig schützt)
  • darauf hoffen, das Apple schnell reagiert

Noch besser ist es wohl, das Gerät erst mal ausgeschaltet zu lassen bis es Entwarnung gibt. Hoffen auf iOS 8.4 ist auch nicht unbedingt sinnvoll. Der angesprochene Jailbreak nutzt angeblich eine alte Lücke. Es scheint also auch in der neusten Version Probleme zu geben.

 

Kommt heute das OnePlus Two? UPDATE

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onplus-oneOnePlus hat relativ kurzfristig per Twitter zum Meeting eingeladen. Unter dem Motto „Can you guess what’s happening?“ soll etwas Neues vorgestellt, werden, was genau das sein wird ist aber noch nicht bekannt.

Die Spekulationen sind daher wieder da, dass heute eventuell die neue Version des OnePlus One, das Oneplus Two (oder wie auch immer das neue Gerät heißen wird) vorgestellt wird. Das wäre vom Zeitpunkt her wirklich sehr günstig, denn das S6 von Samsung ist gerade erst auf den Markt gekommen und LG plant das G4 für den 28.April.

Was genau kommt werden wir im Laufe des Tages erfahren und auch, ob man diesmal einen Flaggship-Killer hat.

UPDATE: Laut der neusten Meldung hat sich OnePlus nur von den Invites verabschiedet. Man kann nun das OPO ohne Einladung kaufen und es gibt einen Rabatt auf Cover. Eher enttäuschend. Einen kleinen Hinweis auf das OPO 2 gibt es aber: es wird wieder mit Invites kommen.

Neues Urteil: zu langsames DSL berechtigt zur außerordentlichen Kündigung

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Im Bereich der Breitband-Anschlüsse ist es derzeit eher Standard, dass man die versprochene Leistung nicht bekommt. Die meisten Anbieter weisen darauf hin, dass man nur maximale Leistungen in den Prospekten findet, und die tatsächliche Bandbreite nach unten abweichen kann.

Allerdings gibt es für diese Praxis Grenzen. Das Amtsgericht München hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (7.11.2014 – AZ 223 C 20760/14) einem Kunden Recht gegeben, der wegen einem zu langsamen Anschluss ohne Frist gekündigt hatte.

Grund dafür war der Internet-Anschluss, der angeblich bis zu 18Mbit/s Speed leisten sollte, in der Praxis aber bei mehreren Tests deutlich darunter lag und nur Bandbreiten von 5 bis 6Mbit/s erreichte. Zu wenig, urteilte das Gericht und bejahte das Recht zur außerordentlichen Kündigung für den Kunden.

Zu den Pflichten des Anbieter schrieb das Gericht:

Nach dem Vertrag schuldet die Beklagte die Zurverfügungstellung eines Anschlusses mit einer maximalen Bandbreite von 18 Mbit/s. Auch wenn daraus nicht folgt, dass 18 Mbit/s die vertraglich geschuldete Leistung sind, ist damit dennoch bei entsprechender Auslegung eine Leistung geschuldet, welche zumindest zeitweilig wenigstens zweistellige Werte erreichen sollte.

Es gibt dabei keine verbindlichen Grenzen, ab wann ein Anschluss zu langsam ist. Wenn aber dauerhaft weniger als die Hälfte der beworbenen Maximal-Leistung erreicht wird, gibt es zumindest gute Argumente für ein Kündigungsrecht ohne Frist.

Auch bei dem Versuch sich auf die AGB zu berufen, die ein „bis zu“-Klausel enthielten, scheiterte der DSL-Anbieter. Das Gericht führte dazu aus:

Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass es in den AGBs heißt, “bis zu 18 Mbit/s” bzw. dass sie lediglich die am Wohnort des Kunden maximal mögliche Bandbreite zur Verfügung stellen muss. Die entsprechende Klausel hält einer AGB-Inhaltskontrolle nicht stand. Es ist keine Auslegung der Klausel denkbar, wonach diese wirksam sein könnte.

Das AG München steht dabei in einer guten Tradition. Auch andere Gerichte hatten bereits in ähnlich gelagerten Fällen eine Kündigungsmöglichkeit durch den Kunden bejaht.

Apple Smartwatch frühestens ab Juni im Landen erhältlich

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Apple Watch - Apple Pressedienst
Apple Watch – Apple Pressedienst

Die Apple Smartwatch produziert weiter eher schlechte Nachrichten. Apples Verkaufschefin Angela Ahrendts hat jetzt intern angekündigt, dass es die Apple Watch auch im Mai nicht im Laden geben wird. Die Bestellung ist nur online möglich bzw. im Geschäft, mitnehmen gibt es aber nicht, die Watch wird dann verschickt sobald sie verfügbar ist. Die Produktionsprobleme bei der Uhr scheinen also doch handfester zu sein, als bisher angenommen oder aber Apple hat die Nachfrage nach den Uhren komplett unterschätzt. Im internen Memo heißt es dazu allerdings:

Wir alle lieben die Schlangen an den Einführungstagen, und es werden noch viele kommen. Es sind die Momente, in denen ihr, unsere Teams, glänzt

Das spricht eher dafür, dass man bewusst auf eine Verknappung gesetzt hat oder aber aus der Not (Produktionsengpässe) eine Tugend machen will.

Mittlerweile hat sich der Liefertermin für die Uhren deutlich nach hinter verschoben. Es ist von Juni, teilweise sogar Juli die Rede bis die Uhren verschickt werden können. Wer bereits eine Smartwatch bestellt hat, sollte sich also mit Geduld wappnen.

Wer noch keine Uhr hat, ist mit der Online Bestellung wohl am Besten aufgehoben. Man kann die Uhr zwar im Laden ausprobieren, einen Vorteile gegenüber der Bestellung im Netz gibt es aber nicht.

Video: Die Wahrheit über Apple

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Mal ein etwas kritischerer Blick auf das Unternehmen Apple:

Vorratsdatenspeicherung – alle stehen wieder unter Verdacht

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pixabay-cc0-ketteEs gibt tatsächlich Telekommunikationsanbieter in Deutschland, die halten sich an die Datenschutzgesetze und löschen Daten die sie nicht mehr brauchen oder erheben sie erst gar nicht. Diese verwerfliche Praxis war der Bundesregierung und insbesondere den Hardlinern von CDU und CSU schon lange ein Dorn im Auge.

Mit der jetzt geplanten Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung soll damit jetzt Schluss sein. Zukünftig sollen die Telekommunikationsdaten aller Bundesbürger wieder bis zu 10 Wochen gespeichert werden und die Behörden dürfen Zugriff darauf nehmen. Das Bundesverfassungsgericht und euch der EU Gerichtshof hatten die Sammelwut des Staates in diesem Zusammenhang zwar für verfassungswidrig erklärt, aber seit der PKW-Maut wissen wir ja, dass dies in der Politik eher als sportliche Herausforderung gesehen wird.

Die Standortdaten dürfen im Übrigen nur 4 Wochen gespeichert werden, denn sie sind besonders sensible Daten. Und weil sie so sensibel sind, werden Bewegungsprofile damit auf den letzten Monat begrenzt. Reicht ja auch.

Strenger Richtervorbehalt (nicht der lasche Vorbehalt wie bisher)

Der Abruf insbesondere von Standortdaten soll unter einem „strengen Richtervorbehalt“ stehen. Damit gibt das Bundesjustizministerium zu, das der aktuelle Richtervorbehalt mit einer strengen Prüfung nicht viel zu tun hat und es daher eine weitere Prüfpflicht in diesem Bereich braucht damit der Richtervorbehalt wirklich ein Vorbehalt ist. Ob den Richtern die subtile Kritik des Ministeriums gefallen wird ist fraglich.

Was wird alles gespeichert?

  1. die Rufnummer oder eine andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie bei Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses,
  2. Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone von Beginn und Ende der Verbindung,
  3. Angaben zu dem genutzten Dienst, wenn im Rahmen des Telefondienstes unter-schiedliche Dienste genutzt werden können,
  4. im Fall mobiler Telefondienste ferner
    a) die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss,
    b) die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes,
    c) die Bezeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden,
    d) Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes sowie die Bezeichnung der Funkzelle, wenn Dienste im Voraus bezahlt wurden,
  5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses und zugewiesene Benutzerken-nungen.
  6. Bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht treten an die Stelle der Angaben nach Satz 1 Nummer 2 die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht.

Bei Internetanschlüssen wird die IP sowie die Kennung des Anschlusses und des Benutzers gespeichert.

Prinzipiell ist damit wieder jeder Bundesbürger verdächtig genug um seine Telekommunikationsdaten aufzuzeichnen. Wer sein Handy und Smartphone (oder auch die Smartwatch) in die Hand nimmt, wird damit wieder erfasst und im Zweifelsfall (natürlich nur unter strengen, um nicht zu sagen strengstem Richtervorbehalt) durchleuchtet. Aber hey, wer nichts zu verbergen hat … Achso, Abgeordnete fallen im Übrigen unter die Kategorie Berufsgeheimnisträger und sind von der Speicherpflicht ausgenommen.  Für eventuell doch von ihnen gespeicherte Daten gilt ein Verwertungsverbot.

Schlecht ausgeliefert? Erstes Update für das Galaxy S6 und S6 edge

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s6-s6-edgeDas Samsung Galaxy S6 und das S6 edge sind seit Freitag im Handel erhältlich und bereits wenige Tage nach dem Verkaufsstart muss Samsung ein Firmware-Update nach schieben.

 

Auf Twitter konnte man mittlerweile nachlesen, dass das Update insgesamt etwa 250MB groß ist:

 

Mit weiteren Details hält sich Samsung aber zurück.Eine offizielle Meldung dazu gibt es nicht und nach Auskunft der Nutzer ändert sich auch die Versionnummer der Software nicht. Angeblich soll die neue Firmware für mehr Leistung und Stabilität sorgen. Im Original scheint es damit also Probleme gegeben zu haben. Dazu wurde die Erkennung von Fingerabdrücken per Sensor verbessert und der Foto-Editor erweitert. Warum man dies nicht auch hat vor dem Release der Geräte hat machen können ist nicht ganz klar.

Wer ein neues S6 zu Hause hat, sollte also erst mal ein Software Update machen (unter „Geräteinformationen“ => „Software-Update“) und erst dann weiter Surfen und Telefonieren. Am besten natürlich im WLAN, denn ein 250MB Update könnte das Freivolumen der mobilen Datenflat doch erheblich einschränken.

LG G4 – irgendwas kommt am 28.04.015

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LG-G4-1428851221-0-12LG G4 – irgendwas kommt am 28.04.015 – LG macht um die neusten Version des eigenen Flaggschiffes, des G4, ein ziemliches Geheimnis. Es gibt derzeit weder genaue technische Daten zum Nachfolger des G3 noch eine Termin für den Verkauf.  Die türkische Version der Teaser-Seite zählt stoisch einen Count-Down herunter der am 29.April endet. In der deutschen Version des Videos ist aber vom 28.April die Rede. Dann soll das Gerät offiziell vorgestellt werden Einziges bisher bekanntes Detail: Die Kamera wird wohl eine F1,8 Blende haben. Wann der Verkaufsstart ist, bleibt aber offen.

Einige Nutzer haben aber bereits eine weitere Seite entdeckt, auf der LG mehr Details zum Gerät veröffentlicht hat. Natürlich nur „aus Versehen“ und nicht, um die Spekulationen im Vorfeld anzuheizen und in allen Blogs aufzutauchen. Das scheint LG Antwort auf das „Prototyp in Bar vergessen“ von Apple zu sein.

Was auch immer die technischen Details zum neuen Gerät hergeben werden, LG hat zumindest von Apple und Samsung gelernt, wie man ein neuer Gerät richtig ankündigt. Beim Flex 2 hat es ja noch nicht so richtig funktioniert.

Das Teaser Video zum G4 von LG:

https://www.youtube.com/watch?v=yZdWPqpVbEk

 

 

DressWatch – die Uhr immer passend zum Kleindungsdesign

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Es gibt so Sachen, die möchte man sich am liebsten gar nicht vorstellen. Man macht sich schick, geht fein aus und dann PASST DIE SMARTWATCH NICHT ZU DEN FARBEN DES HEMDES! Der sofortige gesellschaftliche Exitus ist damit gewiss.

Mit der Dresswatch App kann man nun auf Nummer sicher gehen. Es reicht ein Foto vom aktuellen Outfit zu machen und die App sucht automatisch eine Farbpalette, die dazu passt. Daraus kann man dann zwei Farben auswählen und das Display der Uhr wird angepasst. Zumindest wenn man die richtige Uhr hat, denn die App gibt es nur für Android und nur für bestimmte Modelle.

Für

  • Sony SmartWatch
  • Sony SmartWatch 2
  • Samsung Gear
  • Samsung Gear 2
  • Samsung Gear Neo 2
  • Samsung S

funktioniert die App leider nicht.

Auch die Kunden sind teilweise etwas unzufrieden. Nur Farben? Was passiert, wenn ich ein Karo-Sakko anhabe? Mal abgesehen davon, dass man mich in einem solchen Fall ohne zu fragen erschießen sollte, kann die App derzeit leider noch keine Muster darstellen.  KEINE MUSTER!

AppleCare+ für die Apple Watch zum Preis von 2 Mercedes Vollkasko-Versicherungen

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Apple hat mittlerweile auch die Preise für das AppleCare+ Service und Sicherheitspaket für die Apple Watch bekannt gegeben. Die Preise dafür sind im Bereich der billigeren Modelle durchaus noch im Rahmen:

  • Apple Watch Sport: 65 Euro Servicegebühr bei selbst verschuldeten Fällen, 65 Euro Verlängerung auf 2 Jahre ab Kaufdatum
  • Apple Watch: 89 Euro Servicegebühr bei selbst verschuldeten Fällen, 75 Euro Verlängerung auf 2 Jahre ab Kaufdatum

Richtig teuer wird es dagegen bei Besitzern der Apple Watch Edition. Für die bis zu 13.000 Euro teure Uhr verlangt Apple immerhin 2000 Euro für die AppleCare+ Versicherung und bei selbst verschuldeten Fällen wird nochmal eine Selbstbeteiligung von 950 Euro pro Fall berechnet.

Apple formuliert das auf der eigenen Webseite dazu so:

Mit AppleCare+ hast du optimalen Service für deine Apple Watch Edition. Du erhältst Telefonsupport durch Experten1 und bis zu drei Jahre3 zusätzliche Hardwareabdeckung, inklusive bis zu zwei Reparaturen bei unabsichtlicher Beschädigung, für die eine Servicegebühr von 950 € anfällt.4

Mit AppleCare+

Die Vorteile von AppleCare+ gelten getrennt von dem Verbrauchern in Deutschland gemäß BGB gewährten Recht, innerhalb von zwei Jahren ab Übergang der Ware eine kostenlose Reparatur, einen kostenlosen Austausch, einen Rabatt oder eine Rückzahlung durch den Händler zu erhalten, wenn das gekaufte Produkt zum Zeitpunkt des Übergangs nicht dem Kaufvertrag entspricht. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Als Vergleich: Die Vollkasko für eine neue E-Klasse von Mercedes (Neuwert etwa 50.000 Euro) kostet nur knapp 900 Euro pro Jahr bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Fall. Die Apple-Versicherung für die Edition-Watch ist also vergleichsweise SEHR teuer, auch für ein Luxusprodukt. Apple scheint davon auszugehen, dass Besitzer ihre teuren Uhren gleich reihenweise zerstören.

Wahrscheinlich trifft Apple hier aber auch wieder den Nerv der Kunden. Wer sich schon eine teure Uhr (unter Schwierigkeiten) holt, wird sicher auch nichts dagegen haben, sie auch teurer zu versichern. Apple kennt halt die eigenen Kunden und deren Bedürfnisse.