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Jena: Corona-Warnstufe 3

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Jena. Der Fachdienst Gesundheit hat dem Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch, 3. November, 73 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus gemeldet. Damit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz für Jena bei 261,9.

Da die landesweite prozentuale ITS-Belegung über dem Wert von 12 liegt, gilt nun in Jena die Warnstufe 3. Derzeit wird eine neue Allgemeinverfügung erarbeitet, welche den Rahmen der Corona-Verordnung des Landes für die Warnstufe ausschöpfen wird.

Hintergründe zum Infektionsgeschehen

Es kam zu einem Ausbruchsgeschehen in einem Seniorenheim. Einige Mitarbeitende verfügen leider nicht über den Impfschutz gegen das SARS-CoV-2 Virus.
Alle Einwohnende und das Personal werden komplett getestet.

Vier Kitas sind durch Infektionen betroffen, und es wurden Quarantänemaßnahmen angeordnet: Knirpsenland, Arche Noah, Jenzigblick und Janusz Korczak.

Jenaer Statistik vom 3. November (laut RKI 24 Uhr):

  • Anzahl aktiver Fälle: 525
  • davon in den vergangenen 24 h: 73
  • stationäre Fälle: 7
  • davon auf Intensivstation: 1
  • Hospitalisierungsinzidenz: 5,4
  • prozentuale ITS-Belegung (thüringenweit): 14,2%
  • Infektionen der letzten sieben Tage: 290 (Vortag: 267)
  • Aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz für Jena: 261,9 (gestern: 241,1; vorgestern: 207,7)
  • Infizierte insgesamt seit dem 14. März 2020: 5.470
  • Verstorbene insgesamt: 85
  • Genesene insgesamt: 4.860 (+18)

Es gilt für Jena laut Thüringer Frühwarnsystem die Warnstufe 3.

Autor: Stadt Jena.

Thüringen: Berufsschul-Planung bis 2026 abgeschlossen

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Das Bildungsministerium hat in den vergangenen Tagen die Bescheide zur Berufsschulnetzplanung 2022–2026 an die 22 Schulträger in Thüringen verschickt. Sie enthalten die wesentlichen Festlegungen über den zukünftigen Zuschnitt der Berufsschulstandorte im Land und gehen auf teilweise veränderte Rahmenbedingungen bei Schülerzahlen in bestimmten Ausbildungsgängen ein. Vorangegangen waren langwierige und zum Teil unabgeschlossene Planungsprozesse in den Kommunen und anschließende Verhandlungen über einzelne Ausbildungsgänge in den Bildungsregionen, bei denen Bildungsminister Holter vermittelt hat.

Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Mit den Bescheiden stellen wir als Land nun rechtliche Klarheit für die kommenden Jahre her. Damit wissen demnächst alle angehenden Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wo im kommenden Schuljahr welche Fachklassen gebildet werden. Die Bescheide fußen auf den vielen in den Regionen erreichten Kompromissen. Wir konnten gemeinsam viele unterschiedliche Interessen ausgleichen und dabei insbesondere die starke Berufsschullandschaft in Stadt und ländlichem Raum erhalten. Es hat lange gedauert, weil sich viele Kommunen zunächst schwergetan hatten, untereinander gemeinsame regionale Lösungen zu verabreden. Umso wichtiger ist für mich, dass wir in den von mir geführten Vermittlungsgesprächen die wichtigsten gemeinsamen Ziele erreicht haben: Alle Berufsschulstandorte bleiben erhalten. Auch der ländliche Raum wird weiter eine starke Berufsschullandschaft haben, die zum Teil sogar weiter gestärkt werden kann.“

Minister Holter weiter: „Berufsschulnetzplanung ist aufgrund schwankender Schülerzahlen und der vielen verschiedenen zu berücksichtigenden Faktoren ein Kraftakt auf vielen Seiten. Ich danke allen Landrätinnen und Landräten sowie Oberbürgermeistern für die konstruktiven Diskussionen und die vielen guten Lösungen für die kommenden Jahre. Wir haben gemeinsam gezeigt, dass Land und kommunale Familie wichtige Strukturentscheidungen gemeinsam voranbringen können.“

Für die Erstellung des regionalen Berufsschulnetzplanes sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger verantwortlich und stimmen sich dabei in den Bildungsregionen mit Nachbarkreisen und den beteiligten Kammern und zuständigen Stellen ab. Grundlage der Planungen bilden die Regelungen unter anderem zu Mindestschülerzahlen je Klasse. Viele Kreise hatten im Jahr 2021 verspätete vorläufige Planungen oder sogar lediglich Stellungnahmen beim Bildungsministerium eingereicht. Ein intensiver Vermittlungsprozess folgte, bei dem Minister Holter in allen Bildungsregionen intensive Gespräche geführt hat. Auf Grundlage der nun übermittelten Bescheide des Bildungsministeriums müssen die Kommunen nun zügig ihre Beschlüsse zum jeweiligen Schulnetzplan des Kreises aktualisieren.

„Ich habe immer gesagt, dass der vom Land gesetzte Rahmen, insbesondere die Mindestschülerzahl, kein Dogma ist, dass es also Ausnahmen geben kann. Sie müssen aber Ausnahmen bleiben. Alle Kommunen müssen sich auch für die Zukunft im Klaren sein, dass Berufsschulnetzplanung immer auch auf das Leben reagieren muss: Berufswünsche ändern sich, und die demografische Situation muss ebenfalls beachtet werden. Zukunftsfähige Strukturen erwachsen aus einem klaren Blick, der nicht nur den eigenen Kirchturm sieht. Mit der nun gefundenen Struktur haben wir Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“

Die an den einzelnen Berufsschulstandorten vorgesehenen Bildungsgänge werden in den kommenden Wochen zusammengefasst auf der Homepage des Bildungsministeriums veröffentlicht. Alle Berufsschulstandorte bleiben erhalten.

Ausgewählte Veränderungen bei einzelnen Fachklassen (diese Übersicht ist exemplarisch und nicht vollständig):

  • Bildungsregion Ost: Die Landkreise Greiz und Altenburger Land führen für angehende Kaufleute für Büromanagement ein Wechselmodell ein, um den Ausbildungsgang in der Region zu halten. Azubis dieser Fachrichtung werden jahresweise alternierend an den beiden Berufsschulstandorten beschult. Das Bildungsministerium hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Ausbildungsgang aufgrund zu geringer Schülerzahlen nach Gera zu verlegen. Der nun gefundene Kompromiss ist tragfähig. Der Ausbildungsjahrgang 2022 wird in Greiz-Zeulenroda beschult.
  • Am Berufsschulstandort Erfurt wird eine Landesfachklasse für Rechtsanwaltsfachangestellte eingerichtet. Die Fachklassen in Mühlhausen und Gera werden wegen zu geringer Schülerzahlen nicht fortgeführt.
  • Erstmalig am Standort Sömmerda werden Industriekaufleute und Industriemechaniker des Einzugsbereichs Weimar, Weimarer Land, Erfurt und Sömmerda ausgebildet. Für diese Berufe entfällt die Beschulung am Standort Erfurt.
  • Die umwelttechnischen Berufe werden künftig vom ersten Ausbildungsjahr an in Landesfachklassen am Standort Weimar ausgebildet. Aufgrund dauerhaft zu niedriger Schülerzahlen werden diese Berufe nicht mehr im ersten Ausbildungsjahr in Altenburg beschult.
  • Im Kammerbezirk der Handwerkskammer Erfurt werden künftig Fleischerinnen und Fleischer am Standort Mühlhausen, Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (Schwerpunkt Fleischerei) am Standort Erfurt ausgebildet.

Quelle

Jena: FCC muss Geldstrafe bezahlen

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Haftung der Fußballvereine für das Verhalten

Beschluss vom 4. November 2021 – I ZB 54/20

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Schiedsspruch des „Ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund“ (Ständiges Schiedsgericht), mit dem eine gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger bei Heim- und bei Auswärtsspielen verhängte verschuldensunabhängige Geldstrafe bestätigt wurde, nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt. 

Sachverhalt: 

Die Antragstellerin ist die ausgegliederte Fußball-Profiabteilung des FC Carl Zeiss Jena e.V. Ihre erste (Männer-)Mannschaft spielte in der vom Antragsgegner, dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), als Profiliga ausgerichteten dritten Liga. Die Parteien schlossen Anfang 2018 einen Schiedsgerichtsvertrag, in dem für Streitigkeiten über Sanktionen die Zuständigkeit des Ständigen Schiedsgerichts vereinbart wurde. Bei einem Auswärtsspiel und zwei Heimspielen im Jahr 2018 brannten Personen im Fanblock der Antragstellerin pyrotechnische Gegenstände ab oder warfen Gegenstände in Richtung Spielfeld.

Bisheriger Prozessverlauf: 

Das Sportgericht des Antragsgegners belegte die Antragstellerin aufgrund dieser Vorfälle gemäß § 9a Nr. 1 und 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung (DFB-RuVO) mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 €. Ihr wurde nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 8.000 € für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Die Berufung der Antragstellerin wies das Bundesgericht des Antragsgegners zurück. Die dagegen erhobene Klage der Antragstellerin vor dem Ständigen Schiedsgericht blieb ohne Erfolg.

Den Antrag, diesen Schiedsspruch aufzuheben, hat das Oberlandesgericht als unbegründet zurückgewiesen. Die Anwendung der in § 9a DFB-RuVO geregelten Verbandsstrafenhaftung im Sinne einer objektiven Kausalhaftung für ein Fehlverhalten Dritter verstoße nicht gegen den ordre public im Sinne von § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO. Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: 

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.

Der Schiedsspruch verstößt nicht wegen einer Verletzung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatzes gegen den ordre public. Die „Geldstrafe“, die gegen die Antragstellerin für das Verhalten ihrer Anhänger verhängt und vom Schiedsgericht bestätigt worden ist, stellt keine strafähnliche Sanktion dar, die diesem Grundsatz unterliegen könnte. Sie dient nicht der Ahndung und Sühne vorangegangenen Fehlverhaltens der Antragstellerin, sondern soll den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Die Sanktion ist nicht verhängt worden, weil die Antragstellerin Vorgaben des Antragsgegners zu Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten hätte, sondern weil die von der Antragstellerin ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um Ausschreitungen ihrer Anhänger zu verhindern. Die „Geldstrafe“ soll die Antragstellerin dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern. Sie soll die Antragstellerin dazu veranlassen, in ständiger Kommunikation mit und in Kontakt zu ihren Fans befriedend auf diese einzuwirken, situationsabhängig geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen und dadurch die von ihren Anhängern ausgehenden Gefahren für den Wettkampfbetrieb bestmöglich zu unterbinden.

Die Einordnung der „Geldstrafe“ als präventive Maßnahme entspricht der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), der das Ziel der verschuldensunabhängigen Haftung gleichfalls nicht in der Bestrafung des Vereins, sondern in der Prävention und Abschreckung sieht.

Der Schiedsspruch verstößt auch nicht wegen einer eklatanten Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder wegen einer Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes gegen den ordre public.

Vorinstanz:

OLG Frankfurt am Main – Beschluss vom 23. Juni 2020 – 26 Sch 1/20

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 9a DFB-RuVO

Verantwortung der Vereine

1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.

2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.

§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO 

Aufhebungsantrag

(2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden, […]

2. wenn das Gericht feststellt, dass […]

b) die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das der öffentlichen Ordnung (ordre public) widerspricht.

Karlsruhe, den 4. November 2021

Erfurt: Kinder mit vermeintlichen Waffen in der Innenstadt

Zu einem größeren und nicht ganz ungefährlichen Einsatz kam es gestern Nachmittag in der Erfurter Innenstadt. Ein Zeuge alarmierte über den Notruf die Polizei, da er einen lauten Knall gehört hatte. Er berichtete weiter, dass einige Jugendliche mit Waffen auf ein Ladengeschäft schießen würden. Sofort eilten mehrere Streifenwagen der Erfurter Polizei zum Einsatzort. Jedoch konnte schnell Entwarnung gegeben werden. Bei den Personen handelte es sich um acht Kinder, die mit Spielzeugpistolen hantierten. Die Kinder durften ihre Pistolen behalten, wurden aber an ihre Eltern übergeben.

Thüringen: 6 Bewerbungen zur Landesgartenschau 2028

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„Wir freuen uns über die sechs Kandidaten, die mit ihren interessanten Bewerbungen und den schlüssigen Machbarkeitsstudien überzeugen konnten. Für die Kommunen wächst die Chance, die potenzielle Gastgeberin der übernächsten Landesgartenschau in Thüringen 2028 zu sein und zugleich die Möglichkeit zu bekommen, den Turbogang für die Stadtentwicklung einzuschalten. Für die Jury wird die Entscheidung nicht leicht. Ich wünsche allen teilnehmenden Städten und Städtepartnerschaften viel Erfolg für das Auswahlverfahren“, sagt Ministerin Susanna Karawanskij.

Insgesamt sechs Städte und interkommunale Städtepartnerschaften bewerben sich als Gastgeberin der 6. Thüringer Landesgartenschau in 2028. Fristgerecht zum 31. Oktober 2021 haben nachfolgende Städte ihr Bewerbungskonzept aus dem Vorjahr um ausführliche Planungsunterlagen ergänzt und beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eingereicht:

  • Altenburg unter dem Leitthema Garten.Schau.Spiele.Stadt
  • Arnstadt unter dem Leitthema GRÜN.BACH.MODERN
  • Bad Frankenhausen unter dem Leitthema Kreuzweg der Blumen+
  • Bad Salzungen und Bad Liebenstein unter dem Leitthema Quellen des Lebens
  • Initiativkreis Interkommunale Landesgartenschau Orla-Region unter dem Leitthema ZUSAMMEN.WACHSEN
  • Zweckverband Allianz „Thüringer Becken“ unter dem Leitthema ZUSAMMEN WACHSEN

Staatssekretär Torsten Weil wird Mitte Dezember die Bewertungskommission zur ersten Sitzung einladen. Im 1. Quartal 2022 will die Kommission alle Bewerber vor Ort besuchen, um sich einen Eindruck über die jeweiligen Konzeptionen zu verschaffen. Nach dem Zeitplan soll im April 2022 der Thüringer Landesregierung ein Vorschlag für die Vergabe der 6. Thüringer Landesgartenschau 2028 unterbreitet werden.

Hintergrundinformationen:
Die Landesregierung hatte am 24.03.2020 beschlossen, die 6. Thüringer Landesgartenschau in 2028 durchzuführen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden die Städte und Gemeinden per Aufruf im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 16/2020 aufgefordert, sich bis zum 31.12.2020 beim TMIL zu bewerben. Acht Städte, Städtepartnerschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts hatten sich an der Stufe 1 des Bewerbungsverfahrens beteiligt. Hildburghausen und die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“ (Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen, Oberhof) haben sich nicht an der zweiten Stufe des Bewerbungsverfahrens beteiligt.

Quelle

Mengersgereuth-Hämmern: Kindergarten gleich zweimal aufgebrochen

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Die Sonneberger Polizei sucht nach mehreren Einbrüchen in eine Kindertagesstätte in Mengersgereuth-Hämmern dringend Zeugen. Binnen vier Tagen drangen Unbekannte bereits zum zweiten Mal gewaltsam durch ein Fenster in die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte in der Hofwiesenstraße ein. In beiden Fällen entstand nicht unerheblicher Sachschaden, jedoch wurde bisherigen Erkenntnissen zufolge nichts entwendet. Zeugen werden insbesondere im Tatzeitraum der gestrigen Nacht als auch in der Tatnacht von Sonntag auf Montag gesucht. Hinweise nimmt die Polizei in Sonneberg entgegen. Es ist anzumerken, dass binnen der letzten zwei Wochen insgesamt in vier Kindergärten im gesamten Landkreis Sonneberg, teilweise mit Entwendung von Bargeld, eingebrochen wurde.

Erfurt: Einkaufswagen mit 1.000 Euro Waren gefunden

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Eine Streifenwagenbesatzung stellte gestern Abend gegen 23:30 Uhr drei gefüllte Einkaufswagen auf dem Parkplatz des Aldi Supermarktes in der Erfurter Schlachthofstraße fest. Vom Eigentümer war jedoch weit und breit keine Spur. Ein Kassenzettel wies einen Warenwert von fast 1.000 Euro aus. Da es weder einen Rettungseinsatz im näheren Umfeld gab, noch ein Verantwortlicher bei Aldi erreicht werden konnte, stellten die Beamten die Konsumgüter aus den drei Einkaufswagen sicher. Der Eigentümer wird gebeten, sich mit einem Nachweis unter Nennung der Vorgangsnummer 0257135 beim Inspektionsdienst Erfurt-Süd (Tel.: 0361/7443-0) zu melden.

Thüringen: 9 Bundesländer unterzeichnen Absichtserklärung zur Digitalen Souveränität

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Mehr digitale Souveränität des Staates: Das ist das Ziel einer gemeinsamen Absichtserklärung der CIOs von bislang neun Bundesländern, darunter Thüringen und des Bundes. Hierzu sollen gemeinsame Vorhaben synchronisiert und abgestimmt werden.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert sagt: „Der Schulterschluss für digitale Souveränität ist wichtig. Mit der Erklärung können wir die bestehenden Ideen, etwa im Bereich OpenSource gemeinsam weiterentwickeln.“ Er ergänzt mit Blick auf die Thüringer Landesverwaltung: „Thüringen will das Thema Digitale Souveränität fachlich begleiten. Aktuell nutzen wir OpenSource Software für unsere landesweite Datenaustauschplattform, unser Verwaltungsportal, für rund 2700 Telearbeitsplätze und für zentrales Projektmanagement.“

Konkretes Ziel der geplanten Zusammenarbeit wird der Entwurf eines Souveränen Arbeitsplatzes für die Öffentliche Verwaltung sein. Den Nutzern werden Basisfunktionen in den Bereichen Produktivität (u.a. Textverarbeitung), Kollaboration (u.a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u.a. Videokonferenzen) bereitgestellt.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt das gemeinsame Vorgehen. Bund und Länder seien sich einig, dass der Souveräne Arbeitsplatz insbesondere Aspekte Digitaler Souveränität berücksichtigen sowie Innovationen entsprechend der Bedarfe der Öffentlichen Verwaltung befördern soll. Um eine breite Verfügbarkeit zu garantieren, soll die Lösung perspektivisch über die Deutsche Verwaltungscloud bereitgestellt werden.

Bund, Länder und Kommunen hatten bereits Anfang 2021 im IT-Planungsrat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität beschlossen. Damit soll die Entwicklung alternativer – insbesondere Open Source Software-basierter – IT-Lösungen forciert werden. Im Einklang mit dieser Strategie wurden in Bund und Ländern verschiedene Vorhaben zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich Arbeitsplatz auf den Weg gebracht.

Quelle

Sömmerda: schwerer Arbeitsunfall bei Fassadenarbeiten

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Ein 60-jähriger Mann wurde gestern Morgen in Sömmerda bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt. Bei Fassadenarbeiten rutschte er von einer Leiter ab und stürzte ungefähr 3 Meter tief in eine Baugrube. Der Mann war ansprechbar, konnte aber nicht alleine aufstehen. Mit Verdacht auf eine Beckenfraktur kam der 60-Jährige in ein Krankenhaus. Die Abteilung Arbeitsschutz des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz übernimmt die weiteren Ermittlungen.

Hildburghausen: Vodafone nimmt 5G Mobilfunk-Station in Betrieb

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Vodafone hat in Eichenberg, Römhild, Schleusingen und Schleusegrund eine neue 5G-Mobilfunkstation in Betrieb genommen und zugleich die nächste Ausbaustufe für die neue Breitbandtechnologie 5G gestartet. Aktuell versorgt Vodafone bereits an vier Orten im Landkreis die Bevölkerung mit 5G. An zwei weiteren Vodafone-Standorten im Kreis wird die 5G-Technologie bis Mitte 2022 eingebaut. Diese 5G-Bauprojekte werden realisiert in Masserberg (2x). Mittelfristiges Ziel ist es, möglichst die gesamte Bevölkerung im Kreis an das 5G-Netz anzubinden – so, wie es bei der Mobilfunkversorgung mit Sprache (GSM =2G) und bei der mobilen Breitbandtechnologie LTE (=4G) bereits heute nahezu der Fall ist.

Um ein flächendeckendes 5G-Netz herzustellen, wird Vodafone zunächst die bereits vorhandene Mobilfunk-Infrastruktur weitgehend mitnutzen und seine 5G-Antennen, wo immer es möglich ist, an den bestehenden Standorten im Kreis in Betrieb nehmen. Die bereits bestehenden 31 Mobilfunkstationen im Kreis werden also nach und nach aufgewertet, indem dort zusätzlich 5G-Technologie installiert wird – zum Beispiel an Masten, Aussichtstürmen, Kirchtürmen sowie auf den Dächern von Rathäusern, Bürogebäuden und Wohnhäusern. Dieses geschieht Station für Station im Laufe der nächsten Jahre.

Die Vorteile von 5G

5G deckt beim mobilen Datenverkehr alle Vorteile der mobilen Breitbandtechnologie LTE ab – das allerdings mit deutlich höherer Geschwindigkeit: Die Kunden können im Internet surfen und mobile Datendienste nutzen. So können sie zum Beispiel HD-Filme schnell downloaden, Videos in HD-Qualität genießen und große Events aus Sport und Kultur im Live-Stream verfolgen. Dabei liefert 5G jedoch höhere Geschwindigkeiten als LTE sowie noch niedrigere Latenzzeiten im Millisekunden-Bereich. Dieses wird perspektivisch Anwendungen wie zum Beispiel selbstfahrende Autos, die miteinander kommunizieren, ermöglichen.

Im Umfeld der 5G-Stationen kann die neue Breitbandtechnologie von jedermann vor Ort genutzt werden – sofern der Kunde ein entsprechendes 5G-Endgerät und einen aktuellen Laufzeitvertrag von Vodafone hat. Dabei stehen verschiedene 5G-Smartphone-Modelle für unterwegs oder auch ein 5G-Router für zuhause zur Verfügung. Über jeden 5G-Router können gleichzeitig mehrere (bis zu 64) Endgeräte – Smartphones, Tablets, Notebooks, Fernseher usw. – mit dem 5G-Breitband-Internet verbunden werden. Damit ist 5G im Umfeld der Stationen bei der Internetversorgung eine Alternative zu langsamen DSL-Leitungen.

Das Potenzial von 5G

5G kann darüber hinaus eine Netzrevolution werden, die für zahlreiche Branchen und Industrien neue Produkte mit sich bringt und unseren Alltag in vielen Bereichen lebenswerter macht. Mit 5G kommen wir perspektivisch in der Echtzeit an. Diese erst macht beispielsweise vernetzte Fahrzeuge möglich. Denn nur verzögerungsfreie Informationen ermöglichen eine Welt ohne Ampeln, Staus und Verkehrstote. Genauso auch bei der Telemedizin. Mit 5G werden Dienste entstehen, die wir uns jetzt noch nicht ausmalen können – neben Automobilindustrie, Straßenverkehr und Gesundheitswesen auch in Bereichen wie Land- und Forstwirtschaft, Bildung, Maschinenindustrie, Logistik, Schifffahrt und in vielen weiteren Branchen.

Der weitere Mobilfunkausbau i Kreis Hildburghausen

Aktuell sind 98,5 Prozent der Bevölkerung im Landkreis an das Vodafone-Mobilfunknetz sowie 99,3 Prozent der Bewohner an das mobile Breitbandnetz LTE angeschlossen. Bis Mitte 2022 wird Vodafone im Kreis noch fünf weitere LTE-Bauprojekte realisieren. Dabei werden wir an drei vorhandenen LTE-Stationen in Auengrund, Hildburghausen und Schleusingen zusätzliche LTE-Antennen anbringen, um die Kapazitäten und Geschwindigkeiten im Einzugsbereich dieser LTE-Stationen zu steigern. Außerdem sind zwei LTE-Neubaustandorte in Reurieth und Ummerstadt geplant.